Und danach?

Bis hierher ging es darum,

– wie es zu wirtschftlichen Schwierigkeiten kommen kann („in die Schuldenfalle“ oder „wie konnte es dazu kommen?“)
– was vor jeder weiteren Aktion erst einmal kühl überlegt werden muß („vorher planen“)
– was im Insolvenzverfahren zu beachten und empfehlenswert ist („im Verfahren“).

Jetzt folgt der logische vierte Punkt: Und danach?

Was ist dann eigentlich erledigt (und was nicht)? Wann wird das Leben wieder normal? Wie lange wirkt das Insolvenzverfahren nach – rechtlich und auch tatsächlich?

Es ist kaum zu glauben, aber zu diesen Fragen sind nahezu alle Menschen in wiretschaftlichen Schwierigkeiten alleine gelassen. Weder beim „vorher planen“ noch „im Verfahren“ werden diese Fragen angesprochen. Aus Mißverständnissen folgt dann schnell Verärgerung.

Aufklärung und Hilfe soll es hier geben in den folgenden Beiträgen.

Wie konnte das passieren?

Hier werde ich die Erfahrungen der Schuldner aufbereiten, wie sie mir in hunderten Besprechungen mit Menschen in wirtschaftlichen Schwieirgkeiten immer wieder berichtet werden.

Was führte in die Schuldenfalle und damit letzten Endes in die Insolvenz?

Wäre das zu vermeiden gewesen?

Woran hätte man es rechtzeitig erkennen können?

Schwer zu beantwortende Fragen – und schlau dazu etwas Allgemeines herzuschreiben, ist einfach. Damit das hier etwas nützt, werde ich bei den vielen Antworten auf diese drei elementaren Fragen deutlich herausstellen, was „des Pudels Kern“ denn nun ist. Auch hier wieder: Ein klares Wort ist hilfreicher als Drumherumgerede.

Denn: Bergab ist schwer bremsen – und der Aufprall am Ende ist immer schmerzhaft.

Vielleicht kann jeder für sich und seine Lage etwas aus den kommenden Beiträgen profitieren!

Gescheiterte Selbständigkeit

Der Unternehmer arbeitet nicht im Unternehmen, sondern am Unternehmen.

Klingt arrogant, oder? Da ist aber ein guter Kern Wahrheit drin. „Ich war nur am Rennen, damit Aufträge beikommen, Termine klappen und es mit den Kunden keinen Ärger gibt. Buchhaltung hat mein Partner/der Steuerberater/ein Freund gemacht und auf den habe ich mich verlassen.“ So oder so ähnlich klingt es bei allen, wenn’s am Ende nicht geklappt hat.

Nur fachlich gut oder erfahren zu sein, nützt nichts bei einem selbständigen Gewerbe. Auch ein noch so kleines Unternehmen lebt auch davon, daß der Chef sich mit den Zahlen auskennt. Kosten im Griff, Einnahmen entsprechend, dazu eine Planung, wann für was Geld gebraucht wird – das nimmt einem keiner wirklich zuverlässig ab. Das ist aber Kern einer erfolgreichen Tätigkeit. Bienenfleiß bei der Arbeit ist gerade einmal die halbe Miete, wenn kaufmännisch die Planung entgleist oder grobe Fehler gemacht werden.

„Ratgeber“ gibt es zuhauf – als Seminar oder Buch, Online oder persönlich. Problem aber: Das Kostenlose ist zu allgemein als daß es hilft und das Kostenpflichtige zu teuer als daß dafür Geld übrig wäre. An der falschen Stelle gespart! Wer schon falsch losläuft, wird die Zielflagge nicht erreichen. Und ein Gewerbe aufzubauen und am Leben zu erhalten, ist ein Marathon. Anstrengend, viel Vorbereitung nötig und Disziplin. Fehlt es daran, ist das Scheitern programmiert.

Ich will keine – im Moment ist so etwas ja populär – „Liste der Fehler beim Gewerbe“ anfangen, denn sie würde endlos. Die Hauptpunkte benenne ich trotzdem:

Falsche Idee

Am Anfang steht der Entwurf dessen, was man denn machen will. Etwas, das es schon gibt, braucht man nicht nochmal anbieten. Was nützt es, das hundertste Nagelstudio aufzumachen, die siebte Eckkneipe, den tausendsten Gartenbaubetrieb oder das millionste „Transportunternehmen“, wenn nichts Neues damit verbunden ist? Auf dieses Angebot in einem satten Markt wartet keiner und so wird’s dann auch. Die Bestärkung durch unerfahrene Freunde und Bekannte ist der schlechteste Ratgeber.

Klassisch höchstwahrscheinlich zum Scheitern verurteilt sind

– alle Betriebe, die sich als „Subunternehmer“ verdingen wollen
– Auslieferungsfahrer
– Abbruch/Trockenbau
– Nagel-/Sonnenstudio
– Friseur
– Garten- und Landschaftsbau
– Gastwirt
– Hausmeisterservice

Tödlich ist die Kombination z.B. „Subunternehmer“ und „Auslieferungen“. So etwas kann sich nicht rechnen und lebt davon, daß entweder Steuern/Sozialabgaben nicht bezahlt werden oder schwarz gearbeitet wird. Gleiches gilt für „Subunternehmer“ und „Abbruch“. Überhaupt ist beim sogenannten „meisterfreien Baunebengewerbe“ das Risiko der Pleite extrem hoch.

Falsche Finanzierung

Manchmal ist es unglaublich, wie blauäugig ein Gewerbe angefangen wird. Man braucht schon Geld, um überhaupt anzufangen (eigentlich schon vorher, um professionell zu überlegen, ob sich’s und wenn wie lohnen könnte). Dann braucht man Geld, um loszulegen. Dann braucht man Geld zum Durchhalten. Und schließlich einen Puffer, wenn’s unerwartet zäh wird oder außerordentlich etwas kaputt geht. Die meisten scheitern, weil sie nur Geld zum Loslegen haben und alle anderen Gesichtspunkte vergessen.

Beispiel: Anzahlung für den Leasingtransporter ist da, aber nichts für die Versicherungsprämie, Reparaturen und die Kosten, bis das erste Geld vom Auftraggeber kommt.

Tödlich: Kontokorrentkredite. DIE Schuldenfalle überhaupt, der werde ich einen eigenen Beitrag widmen. Wie ein klebriger Leimfaden wickeln sie den Kunden ein und lassen ihn nicht mehr los.

Absolut tödlich: Laufende Kosten und Anschaffungen auf Kontokorrent finanzieren. Das hat noch keiner richtig einkalkuliert und die Zinsfalle erkannt.

Falsche Kalkulation

Haarsträubend ist noch zurückhaltend für manche Kalkulationen. „Ich nehm‘, was die anderen auch berechnen.“ Wie die Lemminge gehen dann der Reihe nach die Betriebe in Insolvenz, weil alle denselben Fehler machen. Grundzüge der Kostenberechnung sind unerläßlich. Ernsthaft: Wer die „Kochcoachings“ auf Kabel1 und RTLII sieht, erkennt immer wieder: Schon beim Preis scheitern viele, weil sie ihre Kosten nicht kennen. Da droht, daß man „am Umsatz kaputtgeht“ und keiner versteht, wieso es nicht läuft, der Laden ist doch voll? „Hättest Du das Licht ausgelassen, hättest Du ein Geschäft gemacht“, sagt man dann.

Tip: Bei Volksbanken gibt es für sehr viele Branchen kostenlos Faltblätter mit wesentlichen Fakten wie Kostenstruktur, Umsatz nach Betriebsgröße und –lage, Aussichten für die Zukunft und Einflüssen auf den Betriebserfolg. Das ist schon mal eine gute Richtlinie!

Beispiel: Bei Gaststätten ist „dicke Daumenregel“, daß die Miete nicht mehr als 10 % des Umsatzes ausmachen darf, das Personal nicht mehr als 30 % des Umsatzes kostet und der Wareneinkauf zwischen 25 und 30 %. ALLE gescheiterten Wirte zahlen schon zu viel Miete und haben keine Ahnung, wie der Preis für ein Gericht ermittelt wird. Mit bestuhlter Gastronomie geht es nicht, ein paniertes Schnitzel mit Pommes und Salat für 7,90 € zu verkaufen. Wie oft „zahlen die Leute nicht mehr“ und der Wirt wechselt alle Jahre??
Zur Kalkulation gehört nicht nur die Preisfindung, sondern auch die Frage „Wann kommt mein Geld?“ Bei einer Pommesbude einfach: Ware gegen Geld. „Kredit iss nich!“ Und beim „Kurierfahrer“ z.B.? Leasingrate für den Citroen Jumper am Monatsanfang, dann den Sprit für den Monat, die Versicherungsprämie (die oft monatlich gegen Aufschlag gezahlt wird). Dazu natürlich die eigene Krankenversicherung (ich will nicht abschätzen, wieviele Kurierfahrer überhaupt nicht versichert sind!) im Voraus, die Wohnungsmiete, die Lebenshaltungskosten. Ruck zuck sind drei- oder viertausend € zusammen. Rechnung am Monatsletzten raus, Zahlungseingang zum 15. des Folgemonats. Also: Eineinhalb Monate vorfinanziert und dann kommt erst das Geld. Wer hilft derweil? Der Kontokorrent!

Werden Mitarbeiter beschäftigt (einer reicht schon!), wird’s noch schlimmer: Sozialabgaben zum 28. des laufenden Monats, Gehalt ebenfalls vor Kundenzahlung. So etwas geht nicht lange gut und schon „hängt man bei der AOK“. Lohnsteuer wird rückständig – von der Umsatzsteuer reden wir hier gar nicht erst. Klassischer Insolvenzgrund: Nicht gezahlte Lohnnebenkosten und Antrag der Krankenkasse auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Kardinalfehler ist, Umsatz und Gewinn zu verwechseln. Einnahmen werden rabiat für eigene Zwecke verwendet (Privatauto, private Lebenshaltung), obwohl noch betriebliche Kosten offen sind. Die lösen sich aber nicht in Luft auf, sondern werden irgendwann ernsthaft eingefordert. Wieder muß der giftige Kelch des Kontokorrentkredits herhalten!

Was man für sich selber so braucht (Wohnen, Essen, Kleidung, sonstige Lebenshaltung, Krankenversicherung, Altersvorsorge), wird völlig falsch eingeschätzt. Wie oft hält dann der Kontokorrent zur Deckung her und erdrosselt den „Unternehmer“ langsam aber sicher!

Falsche Erwartungen

Das betrifft sowohl den Erfolg des Unternehmens (also den Umsatz) wie die Kosten und den Fleiß der Mitarbeiter, aber auch die Unterstützung in der Familie.

Erstaunlich: Wer loslegt, unterstellt oft, daß die Kunden gerade auf ihn gewartet haben und nun in Scharen kommen. Quasi Vollgas von Tag 1 an. So was kann es geben, das ist aber die seltene Ausnahme. Schnell sind dann optimistisch zu knapp geplante Reserven verbraucht. Der Leim des Kontokorrentkredits wirkt schon!

Knallhart die Kosten abzuschätzen, gelingt kaum einem Starter. Selbst erfahrene Hasen liegen oft daneben und haben einfach nur Glück, daß es bis jetzt gutging. Gerne vergessen: Gewährleistung kostet! Hinfahren, Arbeitszeit, Material – alles ohne entsprechende Einnahmen – und wieder muß der Kontokorrent die Fehler finanzieren.
Falsche Überlegungen dazu, wie ein Mitarbeiter funktioniert und was man von ihm erwarten kann, enden ebenfalls als teure Erfahrung. Kaum „hängt das Schild draußen“ (die Selbständigkeit beginnt), entwickeln sich völlig andere Sichtweisen. „Dauernd krank“, „zu langsam“, „immer wieder Fehler“ – die Klagen sind dann endlos. Falsche Erwartung an den Mitarbeiter (der ja gerade kein Unternehmer sein will), sich genauso zu verhalten wie man selber, führen ins Desaster. Urlaub, Krankheit – sind nie geplant und berücksichtigt; das verhagelt dann den Erfolg. Wer hilft aus? Der Kontokorrent natürlich.

Tip: Lohnkosten sind nicht nur der Bruttostundensatz! Urlaub, Krankheit, nicht bezahlte Arbeitsstunden („Lager aufräumen“ und andere „Schlappstunden“ ohne Umsatz dazu) kosten zusätzlich. Daumenregel: Der Stundensatz muß etwa das 2,5fache (!!!) des Bruttostundenlohns betragen, damit alle Kosten durch den Arbeitnehmer gededeckt sind.

Beispiel: Arbeitnehmer bekommt 10 € brutto die Stunde. Er kostet am Ende wahrscheinlich aber 25 €. Wird also in der Kalkulation eines Auftrages ein Umsatz von weniger als 25 € pro Stunde erreicht, legt der Unternehmer beim Lohn „drauf“. Am Material ist nicht viel zu gewinnen, also geht der Auftrag kaufmännisch in die Hose.

Schwarzmalerei? „Stimmt doch nicht, der Kollege ist doch schon seit Jahren unterwegs!“ – tja, daß er inzwischen Dauerbesuch vom Gerichtsvollzieher hat, die Gewerbeuntersagung droht und seine Mutter ihr Sparbuch schon geplündert hat, erzählt er natürlich nicht …

Wie tickt ein Insolvenzverwalter?

Vermintes Gebiet, ich weiß! Verwalterbashing gibt es hier nicht, das ist nicht mein Thema.

Viele Mißverständnisse sind unnötig und belasten die Abwicklung. Damit ansatzweise durch diesen Blog aufzuräumen ist mein Ziel.

Wer wird Insolvenzverwalter?

 

Jeder, der dazu geeignet ist – so sagt’s das Gesetz. In der Wirklichkeit sind das fast nur Rechtsanwälte, ein paar versprengte Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer soll es auch geben.

Da liegt das erste Mißverständnis schon auf der Hand:

Der Insolvenzverwalter ist zwar Anwalt, aber NICHT für den Schuldner da!
„Sie müssen sich kümmern, Sie sind doch mein Anwalt!“ – so falsch kann man liegen.

 

Beispiel: Ein besonders hartnäckiger Gläubiger beläastigt den Schuldner auch im eröffneten Verfahren mit Mahnschreiben. Das muß der Schuldner selber klären, der Insolvenzverwalter hilft ihm dabei nicht.

Beispiel: Es gibt ein Problem mit einem Gläubiger, der behauptet, seine Forderung beruhe auf vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (auf deutsch: einer Straftat). Dagegen muß sich der Schuldner selber wehren und das mit dem Gläubiger klären. Im Zweifel vor Gericht, aber nie mit dem Insolvenzverwalter.

 

Die Auswahl, wer konkret Insolvenzverwalter wird, trifft in der Regel das Insolvenzgericht. Manchmal kann sich der Schuldner einen Verwalter wünschen – das ist bei Verfahren über das Vermögen von Menschen aber so gut wie nie der Fall.

So oder so: Insolvenzverwaltung ist keine gemeinnützige Arbeit, sondern ein Geschäft wie jedes andere auch. Gewinnerzielung ist die Absicht, nicht die Verbesserung der Welt. Auch wenn manchmal ein anderer Eindruck entstehen mag …

 

Was soll der Insolvenzverwalter eigentlich tun?

 

Banale Antwort: Das verwertbare Vermögen bestmöglich versilbern in Abstimmung mit den Gläubigern. Mein Spruch dazu: „Der Insolvenzverwalter ist die personifizierte Zwangsvollstreckung – Gerichtsvollzieher, Forderungsliquidator, Grundstücksverkäufer und alles andere, was in Frage kommt.“ Glasklar, daß er offensichtlich NICHT im Interesse der Schuldner handelt, sondern ausschließlich in demjenigen der Gläubiger.

 

Wer kontrolliert den Insolvenzverwalter?

 

Das Insolvenzgericht und die Gläubiger – theoretisch. Praktisch sind die Gläubiger in nahezu allen Verfahren passiv, so daß das Gericht kontrolliert. Dabei geht’s dann vor allem um vollständige und lückenlose Buchführung und (eingeschränkt) um zweckmäßiges Vorgehen.
Stimmt etwas nicht, muß dem nachgegangen werden. Das macht das Gericht meist nicht selber, sondern ein dazu beauftragter „Sonderinsolvenzverwalter“. Riecht nach „eine Krähe hackt der andern kein Auge aus“, oder? Eher nicht – jeder Verwalter hat einen Ruf zu verlieren und letzten Endes ist es nur der, der ihm Geschäft einträgt. Falsche „Rücksicht“ gefährdet also den eigenen Erfolg in der Zukunft.

Aus der Kontrolle ergibt sich aber auch, daß manche Dinge einfach nicht „gehen“, weil damit ein persönliches Risiko für den Insolvenzverwalter verbunden ist. Das kann er eingehen, muß es aber nicht. Er haftet für seine Fehler mit seinem gesamten Vermögen. So was bremst übermäßigen Ehrgeiz schnell ein, verhindert aber auch „Entgegenkommen“. Der sichere Weg ist der gute Weg!

Beispiel: „Bitte melden Sie sich nicht bei meinem Chef, ich zahle auch das Pfändbare aufs Anderkonto ein.“ Geht nicht, die Anzeige der Insolvenzeröffnung ist zwingend vorgschrieben. Der Arbeitgeber muß abrechnen und entsprechend zahlen, davon darf nie abgewichen werden.

 

Wie verdient der Insolvenzverwalter sein Geld?

 

Bezahlt wird er aus der Insolvenzmasse. Reicht die voraussichtlich nicht, können Menschen „Kostenstundung“ beantragen, dann bevorschußt der Steuerzahler das Geld.

Faktisch bezieht er Erfolgshonorar. Je mehr Masse, desto mehr Geld. Das hält zum „geizigen Umgang mit der Masse“ und zum gründlichen Arbeiten an. Man hält dem Insolvenzverwalter also die Mohrrübe des höheren Einkommens vor die Nase, damit er besser arbeitet. Alles, was das verhindert oder erschwert, erfreut ihn logischerweise nicht. Das ist dann oft Ursache für Knatsch zwischen Schuldner und Insolvenzverwalter. Naja, vielleicht etwas weniger, wenn hier viele mitlesen.

Leider nimmt das Erfolgshonorar nicht gleichmäßig zu, sondern „degressiv“: Je mehr Masse, desto relativ weniger mehr Geld. Ob das so sinnig ist oder nicht, ist erst einmal egal, denn das ist gesetzlich geregelt.

 

Beispiel: Insolvenzmasse 10.000 € – Verwaltervergütung 4.000 € (zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer). 40 %. Heftig, was?
Insolvenzmasse 1.000.000 € – Verwaltervergütung 47.750 € (zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer). 4 %. Schon nicht mehr so heftig im Vergleich …
Insolvenzmasse 10.000.000 € – Verwaltervergütung 227.750 € (zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer). 2,3 % …

 

Bei Schwierigkeiten kann das vervielfacht werden, in den Beispielen steht die „Regelvergütung“.
Davon muß er sein Büro, die Mitarbeiter, die EDV bezahlen und seinen Lebensunterhalt bestreiten. Sieht aus, als ob man davon steinreich würde, nicht? Einigen wenigen gelingt das auch, Einkommensmillionäre sind aber die absolute Ausnahme.

Denn: Die allermeisten Verfahren haben Insolvenzmassen von 10.000 € oder weniger. Eines mit mehr als 100.000 € ist schon ein Großverfahren. Die machen höchstens 5 % aller Insolvenzverfahren aus. Das Mindesthonorar beträgt 800 € (netto ohne Auslagen). Das wird in rund einem Drittel aller Verfahren verdient. Davon kann kein Insolvenzverwalter sein Büro betreiben, geschweige denn leben. Wieder packt man die Mohrrübe „dafür gibt es ja in großen Verfahren auch mehr Geld“ aus. An diese großen Verfahren kommen nur die „großen Verwalter“, die Rechnung geht also nicht auf. Zumindest für diejenigen nicht, die viele aber arme Verfahren abwickeln.

Also: In einem mit Kostenstundung eröffneten Verfahren einen Verwalter grundlos mit unnötiger Arbeit zu quälen, hebt seine Stimmung sicher nicht. Dann kann eine Zusammenarbeit mit dem Schuldner oder auch Gläubiger schnell „auf Block gehen“. Das nützt dann faktisch nicht, denn mehr Geld kommt deswegen für niemanden – nur mehr Ärger. Vorher informiert sein und vielleicht auch hier Hilfe finden spart dann Nerven und nützt allen.

Im Verfahren

Hier wird es um alle Themen gehen, die im eröffneten Insolvenzverfahren oder der Wohlverhaltensphase interessieren.

 

Zielrichtung hier: Verständnis für den Verfahrensablauf und die Ziele des Verfahrens, Erkennen von Problemen und wie man sie löst oder gar nicht erst entstehen läßt.

Wenn ein neuer Beitrag hinzukommt, werde ich hier eine ergänzung einfügen, damit eine erste Übersicht leicht ist.

Wie tickt ein Insolvenzverwalter?

Vermintes Gebiet, ich weiß! Verwalterbashing gibt es hier nicht, das ist nicht mein Thema.

Viele Mißverständnisse sind unnötig und belasten die Abwicklung. Damit ansatzweise durch diesen Beitrag aufzuräumen ist mein Ziel. Aber der Reihe nach:

Wer wird Insolvenzverwalter?

Jeder, der dazu geeignet ist – so sagt’s das Gesetz. In der Wirklichkeit sind das fast nur Rechtsanwälte, ein paar versprengte Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer soll es auch geben. Da liegt das erste Mißverständnis schon auf der Hand:

Der Insolvenzverwalter ist zwar Anwalt, aber NICHT für den Schuldner da!
„Sie müssen sich kümmern, Sie sind doch mein Anwalt!“ – so falsch kann man liegen.

Die Auswahl trifft in der Regel das Insolvenzgericht. Manchmal kann sich der Schuldner einen Verwalter wünschen – das ist bei Verfahren über das Vermögen von Menschen aber so gut wie nie der Fall.

So oder so: Insolvenzverwaltung ist keine gemeinnützige Arbeit, sondern ein Geschäft wie jedes andere auch. Gewinnerzielung ist die Absicht, nicht die Verbesserung der Welt. Auch wenn manchmal ein anderer Eindruck entstehen mag … und manche Kollegen damit gerne ihr Image pflegen.

Was soll der Insolvenzverwalter eigentlich tun?

Banale Antwort: Das verwertbare Vermögen bestmöglich versilbern in Abstimmung mit den Gläubigern. Mein Spruch dazu: „Der Insolvenzverwalter ist die personifizierte Zwangsvollstreckung – Gerichtsvollzieher, Forderungsliquidator, Grundstücksverkäufer und alles andere, was in Frage kommt.“ Glasklar, daß er offensichtlich NICHT im Interesse der Schuldner handelt, sondern ausschließlich in demjenigen der Gläubiger. Wenn also Unsicherheit aufkommt, ob „der das darf“, dann braucht man den Rat eines im Insolvenzrecht erfahrenen Kollegen.

Ist der insolvenzverstrickte Mensch über die weiteren Verfahrensschritte unsicher oder möchte weitere Aufklärung zu Auswirkungen und Ergebnissen einer Insolvenz bzw. Restschuldbefreiung, dann ist sein Ansprechpartner weder das Gericht noch der Insolvenzverwalter! Beide sind nicht zu seiner Beratung da. Ggf. muß man sich einen beratenden Anwalt oder Schuldnerberater suchen!

Wer kontrolliert den Insolvenzverwalter?

Das Insolvenzgericht und die Gläubiger – theoretisch. Praktisch sind die Gläubiger in nahezu allen Verfahren passiv, so daß das Gericht kontrolliert. Dabei geht’s dann vor allem um vollständige und lückenlose Buchführung und (eingeschränkt) um zweckmäßiges Vorgehen.

Stimmt etwas nicht, muß dem nachgegangen werden. Das macht das Gericht meist nicht selber, sondern ein dazu beauftragter „Sonderinsolvenzverwalter“. Riecht nach „eine Krähe hackt der andern kein Auge aus“, oder? Eher nicht – jeder Verwalter hat einen Ruf zu verlieren und letzten Endes ist es nur der, der ihm Geschäft einträgt. Falsche „Rücksicht“ gefährdet also den eigenen Erfolg in der Zukunft.

Aus der Kontrolle ergibt sich aber auch, daß manche vielleicht sogar praktische Dinge oder Wege einfach nicht „gehen“, weil damit ein persönliches Risiko für den Insolvenzverwalter verbunden ist. Das kann er eingehen, muß es aber nicht. Er haftet für seine Fehler mit seinem gesamten Vermögen. So was bremst übermäßigen Ehrgeiz schnell ein, verhindert aber auch „Entgegenkommen“. Der sichere Weg ist der gute Weg!

Beispiel: „Ich will nicht, daß mein Arbeitgeber was von der Insolvenz erfährt. Ich zahle das Pfändbare einfach an den Verwalter und der meldet sich bei meinem Chef dannerst gar nicht.“ Läuft so nicht und ist ausdrücklich nicht möglich. Der chef ist zwingend anzuschreiben. das ist kein Mißtrauen dem Schuldner gegenüber, sondern einfach vorgeschrieben und damit zu befolgen.

Wie verdient der Insolvenzverwalter sein Geld?

Bezahlt wird er aus der Insolvenzmasse. Reicht die voraussichtlich nicht, können Menschen „Kostenstundung“ beantragen, dann bevorschußt der Steuerzahler das Geld.

Faktisch bezieht er Erfolgshonorar. Je mehr Masse, desto mehr Geld. Das hält zum „geizigen Umgang mit der Masse“ und zum gründlichen Arbeiten an. Man hält dem Insolvenzverwalter also die Mohrrübe des höheren Einkommens vor die Nase, damit er besser arbeitet. Alles, was das verhindert oder erschwert, erfreut ihn logischerweise nicht. Das ist dann oft Ursache für Knatsch zwischen Schuldner und Insolvenzverwalter. Naja, vielleicht etwas weniger, wenn hier viele mitlesen.

Leider nimmt das Erfolgshonorar nicht gleichmäßig zu, sondern „degressiv“: Je mehr Masse, desto relativ weniger mehr Geld. Ob das so sinnig ist oder nicht, ist erst einmal egal, denn das ist gesetzlich geregelt.

Beispiele: Insolvenzmasse 10.000 € – Verwaltervergütung 4.000 € (zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer). 40 %. Heftig, was?
Insolvenzmasse 1.000.000 € – Verwaltervergütung 47.750 € (zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer). 4 %. Schon nicht mehr so heftig im Vergleich …
Insolvenzmasse 10.000.000 € – Verwaltervergütung 227.750 € (zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer). 2,3 % …

Bei Schwierigkeiten kann das im Einzelfall nach entsprechender Begründung durch das Gericht vervielfacht werden, in den Beispielen steht die „Regelvergütung“.

Davon muß er sein Büro, die Mitarbeiter, die EDV bezahlen und seinen Lebensunterhalt bestreiten. Sieht aus, als ob man davon steinreich würde, nicht? Einigen wenigen gelingt das auch, Einkommensmillionäre sind aber die absolute Ausnahme.

Denn: Die allermeisten Verfahren haben Insolvenzmassen von 10.000 € oder weniger. Eines mit mehr als 100.000 € ist schon ein Großverfahren. Die machen höchstens 5 % aller Insolvenzverfahren aus. Das Mindesthonorar beträgt 800 € (netto ohne Auslagen). Das wird in rund einem Drittel aller Verfahren verdient. Davon kann kein Insolvenzverwalter sein Büro betreiben, geschweige denn leben. Wieder packt man die Vergütungsmohrrübe „dafür gibt es ja in großen Verfahren auch mehr Geld“ aus. An diese großen Verfahren kommen nur die „großen Verwalter“, die Rechnung geht also nicht auf. Zumindest für diejenigen nicht, die viele aber arme Verfahren abwickeln.

Also: In einem mit Kostenstundung eröffneten Verfahren einen Verwalter grundlos mit unnötiger Arbeit zu quälen, hebt seine Stimmung sicher nicht. Dann kann eine Zusammenarbeit mit dem Schuldner oder auch Gläubiger schnell „auf Block gehen“. Das nützt dann faktisch nicht, denn mehr Geld kommt deswegen für niemanden – nur mehr Ärger. Vorher informiert sein und vielleicht auch hier Hilfe finden spart dann Nerven und nützt.

Noch schlimmer ist, daß faktisch der Verwalter erst einmal arbeiten muß und dann sein Geld bekommt – also die Vorfinanzierung der Kosten einer Insolvenzabwicklung schultern darf.
Nochmal: Bei einigen wenigen (gefühlt allenfalls ein Dutzend Büros in Deutschland) kommt da richtig was an Einnahmen und Gewinn zusammen. Bei den allermisten der bundesweit wohl etwa 1200 Insolvenzverwalter ist das inzwischen kaum noch wirklich auskömmlich. Nicht umsonst lassen sich immer mehr Kollegen nicht mehr beauftragen, weil sie für den Betrieb ihres Büros Geld brignen müssen und Gewinn nicht mehr zu erwarten ist.

Vorher planen

Unter dieser „Überschrift“ finden sich alle diejenigen Beiträge, die sich mit der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens, den rechtlichen und auch finanziellen Überlegungen beschäftigen.

 

Nur wer vorher informiert ist, wird dann später nicht überrascht!

 

 

Was der Schuldnerberater nicht sagt …

… und das trotzdem bei insolventen Menschen gilt

Schuldnerberatung ist Massengeschäft. Da bleibt kein Platz für individuelle Hinweise. Es geht nur um das „Schuldenbereinigungsverfahren“, das so gut wie nie die Schulden bereinigt. Es ist ein Formalerfordernis vor dem gerichtlichen Insolvenzantrag bei sogenannten Verbraucherinsolvenzen.
Tatsächlich erledigen die Schuldnerberater meist die sogenannte „außergerichtliche Schuldenbereinigung“ und stellen dann eine Bestätigung über deren Scheitern aus (und füllen den Insolvenzantrag aus).

Tip: Kein Schuldenberater weist darauf hin, daß jeder den „außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch“ selber machen darf. Der Berater muß sich dann nur anhand der Schuldnerunterlagen davon überzeugen, daß das alles richtig lief und die entsprechende förmliche Bescheinigung ausstellen. Mehr steht nicht im Gesetz!

Mir ist glasklar, daß die allermeisten damit überfordert sind und sich auf die Arbeit der Schuldnerberater verlassen müssen. Nur sind die entweder teuer und/oder überlastet, so daß sich hier Geld sparen läßt bzw. Zeit zu gewinnen ist.
Deshalb hilft so recht keiner dabei, mit der Situation umzugehen. Weder im Kopf noch im Portemonnaie. Mit den Sorgen und Ängsten bleibt man genauso alleine wie mit den weiteren Abläufen. Beim Haushalten mit dem zu erwartenden Geld ist jeder auf sich gestellt.
Mir ist noch nie berichtet worden, daß der Hinweis „Ihre Wohnung ist zu teuer, Sie müssen sich was billigeres suchen“ kam. Solche sinnvollen Unterstützungen beim Umgehen mit dem Ausweg aus der Schuldenfalle sind für alle Beteiligten unangenehm – der Berater bekommt möglicherweise Ärger, dem Schuldner ist’s peinlich. Damit ist dann am Ende niemandem genützt. Unvollständig beraten und informiert ist das schlechteste Ergebnis!

Verträge loswerden einfach gemacht

Auch die Möglichkeit, sich von lästigen Verträgen (Versicherungen, Handy, Mitgliedschaften, Fitneßstudios usw.) durch Sonderkündigung des Insolvenzverwalters zu lösen, wird nicht angesprochen. Gerade bei knappem Geld finden sich hier noch viele Euros, die bitter benötigt werden.

Tip: Das muß man selber aktiv beim Insolvenzverwalter ansprechen, die allermeisten werden darauf nicht freiwillig hinweisen. Für den Insolvenzverwalter ist das ein Standardschreiben.

Beispiel: Rechtsschutzversicherung mit 400 € Jahresprämie (statt vernünftigerweise 120 €), kündbar zum Vertragsjahresende, erstmals 31.12.2015. Sonderkündigung des Insolvenzverwalters und das ist sofort ohne Frist erledigt.

Achtung: das gilt natürlich nur für Verträge des Schuldners. Überflüssige Verträge der Kinder oder Ehegatten wird man so nicht los!

Daß der Vermieter über die Insolvenzeröffnung informiert wird, haben viele vorher nicht gewußt. Wohnt der Vermieter mit im Haus, wird die Sache sehr persönlich <Link zu „Scham“>. „Muß das sein, das ist mir unangenehm“, hilft da nicht weiter, denn das ist unausweichlich.

 

Mietkaution sichern

Noch schlimmer: Während des Insolvenzverfahrens bekommt man bei Kündigung der Mietwohnung die Barkaution (betrifft also nicht Bankbürgschaften!) nicht heraus, das geht erst in der Wohlverhaltensphase. Wie soll dann die bei der neuen Wohnung erforderliche Summe aufgebracht werden? Die Regel lautet also: „Umziehen erst in der Wohlverhaltensphase!“ Keine Regel ohne Ausnahme: Wurde keine Kaution bezahlt, ist‘s natürlich egal. Ist die derzeitige Wohnung unerträglich teuer, bleibt einem schlicht nichts anderes übrig.

Beispiel 1: Dreiköpfige Familie hat pfandfreies Einkommen von 1.500 € im Monat zum Leben. Die Wohnung „aus besseren Zeiten“ kostet incl. Stellplatz warm 1.200 €. Hier muß eine billigere Wohnung her, es hilft nichts!

Beispiel 2: Insolvenzeröffnung am 15. September 2014. Kündigung der Mietwohnung zu Ende Dezember 2014. Insolvenzverfahren läuft noch. Mietkaution geht an den Insolvenzverwalter/Treuhänder, nicht an den Schuldner.
Beispiel 3: Insolvenzeröffnung am 15. September 2013. Beginn Restschuldbefreiungsverfahren und Aufhebung Insolvenzverfahren 23. August 2014. Kündigung der Mietwohnung zu Ende Dezember 2014. Mietkaution geht an den Schuldner.

Angst um den Job

Besonders trifft, daß der Arbeitgeber informiert wird. „Wenn das die Kollegen/der Chef rauskriegen!“ Geheimhalten mit Deals nach dem Motto „ich zahl‘ dem Verwalter, was er zu bekommen hat, aber er muß stillhalten“ gibt es nicht, das ist schlicht nicht erlaubt. Also lieber gleich Farbe bekennen und offensiv damit umgehen als später herumdrucksen. Das macht’s nur peinlicher. Die Insolvenz eines Arbeitnehmers ist kein Kündigungsgrund.

Beispiel 1: Arbeitnehmer ist seit acht Jahren ungekündigt beschäftigt und wird insolvent. Kündigung ist deswegen nicht möglich.
Beispiel 2: Arbeitnehmer ist in der Probezeit. Während dieser Zeit wird er insolvent. Arbeitgeber kündigt. Das geht, denn in der Probezeit braucht der Arbeitgeber keinen Grund zur fristgerechten Kündigung!

Unklarheit über den Ablauf

Was mich immer wieder erschüttert: Über die Verfahrensschritte eines gerichtlichen Insolvenz- und Schuldenbereinigungsverfahrens spricht keiner! Da werden Menschen in ein bis zu sechs Jahre dauerndes Prozedere geschickt, ohne daß sie über den Ablauf  (siehe „Im Verfahren“) wenigstens grob aufgeklärt werden. In Besprechungen mit Schuldnern frage ich immer „Und wann genau sind sie dann die Schulden los?“ Von zehn Personen weiß eine, daß spätestens nach sechs Jahren und am selben Tag wie die Insolvenzeröffnung die Restschuldbefreiung winkt. Seltene Ausnahme ist, daß einer von der Trennung in „Insolvenzphase“ und „Wohlverhaltensphase“ überhaupt etwas gehört hat, geschweige denn weiß, was sich dahinter verbirgt. Schade. Und so leicht zu ändern!

Beispiel: Eröffnung zum 5. Januar 2015. Restschuldbefreiung also spätestens am 5. Januar 2021.