Vorsicht bei Sachleistungen!!

 

Dieses Thema betrifft nicht nur „Insolvenz“, sondern gilt für jeden Menschen, bei dem Gehaltspfändung betrieben wird. Auswirkungen sind teilweise unerwartet und schwerwiegend, so daß darüber gesprochen werden muß.

 

Vor einem Insolvenzantrag sollte das unbedingt mit dem Schuldnerberater/Anwalt erörtert werden. Leider tun das die meisten nicht. Am Ende ist dann der Insolvenzverwalter der Überbringer der schlechten Nachricht.

 

 

Abstrakt

 

Bei der Ermittlung des monatlich pfändbaren Einkommens werden auch Sachleistungen des Arbeitgebers eingerechnet und erhöhen so das pfändbare Einkommen. Genau so passiert’s (unter Beachtung der Pfändungsfreibeträge) bei „Gehaltsumwandlungen“.

 

 

Konkretes Ergebnis vorweg

Der Auszahlungsbetrag sinkt empfindlich und kann sogar unter die gesetzliche Pfändunsgfreigrenze zurückfallen!

Beispiel: Arbeitnehmer ist in Geldnot. Dann geht das Auto kaputt. Arbeitgeber ist wohlwollend, will helfen und bietet an: „Nimm einen Firmenwagen, dann trage ich alle Kosten und Du hast ein neues Auto.“ Verlockend. So wird’s gemacht.

Wie sieht das dann finanziell aus?

 

Anhand von Beispielen wird das Problem klar:

Vorher: Brutto 3.000 €, netto 1.850 €. Auto hat Listenpreis von 35.000 €, Fahrten Wohnung-Arbeit sind einfach 20 km. Geldwerter Vorteil monatlich brutto 560 € (1 % vom Listenpreis + 0,03 % pro Entfernungskilometer, macht 1,6 %). Deftige Gehaltserhöhung und – wäre Pfändung/Insolvenz kein Problem, sehr großzügig! Insofern: „Gut gemeint!“

Berechnung ohne Pfändung: Brutto jetzt 3.560 € (Gehalt + Sachleistung), netto 2.120 €. Auszahlung aber 2.120 abzüglich Wert der Sachleistung (560 €), also 1.560 €. Für diese Differenz von 290 € zum vorherigen Brutto kann niemand ein neues Auto zu diesem Preis inklusive Wertverlust, Fix- und Betriebskosten fahren. Also eigentlich doch ein gutes Geschäft?

Bei Pfändung/in Insolvenz sieht das anders aus!

Vorher: Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Pfändung 1.850 €. Unverheiratet und kinderlos sind dann rund 550 € monatlich pfändbar. Auszahlung also 1.300 €.

Mit Auto nachher: Bemessungsgrundlage 2.120 €. Jetzt pfändbar: knapp 740 €. Die werden aber am Auszahlungsbetrag abgezogen, also an den 1.560 €. Auf die Bank kommen nur noch 820 €. Fehlen also zum „autolosen“ Berechnen vorher 480 €.
Problem in diesen Fällen ist, daß auf den geldwerten Vorteil zunächst Sozialabgaben und Einkommensteuer anfallen (und die Steuer auch noch progressiv steigt), aber der Bruttozufluß das pfändbare Einkommen erhöht. Das vom Arbeitgeber gut Gemeinte geht also bei Pfändung und Insolvenz nach hinten los!

Abhilfe: wenn’s gar nicht anders geht, muß das Auto zurückgegeben werden und der Arbeitsvertrag entsprechend geändert. Was nicht geht, kann nicht gehend gemacht werden. Und wer sich ein neues Auto nicht leisten kann, kann das bei Pfändung/Insolvenz auch nicht durch Firmenwagen!

Wer aber eh kaum pfändbares Einkommen hat, der kann leichteren Herzens solche Hilfe annehmen, wie dieses

Beispiel zeigt: Brutto 3.000 €, verheiratet, zwei Kinder, Freibeträge eingetragen, Steuerklasse 3: netto 2.100 €. Pfändbar bei drei Unterhaltsberechtigten: nichts. Auszahlung also 2.100 €. Kommt das Auto wie oben mit 560 € brutto dazu, ergibt sich wegen Sozialabgaben und Lohnsteuer daraus ein Auszahlungsbetrag von etwa 1.850 €. Bemessungsgrundlage für Pfändung: 2.100 € plus Sachleistung von 560 €, also 2.660 €. Daraus sind errechnet sich Pfändung von etwas mehr als 125 €. Ausgezahlt werden also 1.850 abzüglich Pfändung von 125 €, also 1.725 €. Für 375 € fährt kein Mensch ein neues Auto in diesem Wert incl. aller Kosten und Wertverlust. Ernsthaft fährt dafür kein Mensch überhaupt ein halbwegs vernünftiges gebrauchtes Auto, das ist also so oder so ein Geschäft.

Ähnliches gilt übrigens für die Gehaltsumwandlung von Weihnachtsgeld in eine Jahresprämie zur Betriebsrentenvereinbarung. Aus dem „Pfändungsnetto“ wird dann die Gehaltsumwandlung wieder abgezogen und außerdem die Pfändung bedient. Dann ist das Netto empfindlich geringer als das Übliche und da wird’s dann (wenigstens nur in einem Monat) auch „eng“ mit dem Geld.

Auch hier gilt also: bevor man in eine solche Falle läuft, lieber gründlich nachrechnen und vor einem insolvenzantrag lieber auf vermeintliche Wohltaten verzichten.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s