Zum Hauptthema „Verbraucher in Insolvenz“ habe ich nun fast alles Wesentliche geschrieben – da kann ich nur laufend auf Neues von den Gerichten hinweisen und die bisherigen Infos ergänzen.
Soll’s das dann gewesen sein?
Nein.
Es gibt noch ein unendliches Feld an Problemen des „normalen“ Insolvenzverfahrens, wenn Firmen pleite gehen. Also „juristische Personen“ wie eine GmbH, eine GmbH & Co KG oder eine AG oder welche Form auch immer die Gesellschaft hat.
Dazu gibt es weitreichende Literatur. Bücher, Fachzeitschriften …
Nur zu einem Bereich findet man seltener etwas und noch seltener etwas Zusammenfassend-Erklärendes:
Die Nebenfolgen der Insolvenz.
Hört sich erst mal schräg an, aber dahinter verbergen sich für die Betroffenen riesige Probleme. Fachlicher Rat ist teuer und weil’s etwas abseitig in der Rechtspraxis ist, weiß auch nicht jeder Bescheid, der dazu etwas sagt.
Butter bei die Fische – worum wird’s in diesem Bereich gehen?
Themen werden z.B. sein die Eigenhaftung des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft, die Risiken der Betriebsaufspaltung und die Probleme der Kreditbesicherung bei einer Kapitalgesellschaft.
Das sind Bereiche, die bei Gründungsüberlegungen nicht richtig berücksichtigt werden oder ganz übersehen. Am Ende stellt der Betroffene dann fest: „Warum hat mir das keiner zu Anfang gesagt und mich gewarnt? Ich hab’ mich auf meinen Steuerberater verlassen.“
Wie oft habe ich das gehört in den letzten 25 Jahren meiner Tätigkeit!
Warum das Ganze jetzt? Uns geht’s doch gut …
Das ist das Grundübel (auch der Berater) bei Gründungen: Es geht um die Gegenwart (was muß ich JETZT tun, an wen mich wenden, woher bekomme ich Geld?), die Auswirkungen und die Zukunftsaussichten werden gerne weggelassen oder heruntergespielt. Im Moment mögen die „blühenden Landschaften“ da über manches hinwegtäuschen, aber beim nächsten Konjunkturumschwung geht das Geheule dann wieder los.
Denn: Noch heute gilt, daß eine GmbH mit weniger als 100.000 € Stammkapital statistisch nicht älter als etwas mehr als sieben Jahre wird, dann ist sie pleite. Anders gesagt: Von diesen „kleinen Betrieben“ überlebt nur etwa jeder Zehnte das siebte Jahr. Noch schlimmer: Nur jede Zweite wird überhaupt älter als vier Jahre, bevor sie pleite ist.
Und im Gegensatz zum Volksglauben „der Unternehmer kommt doch immer gut davon und hat seine Schäfchen im Trockenen“ gilt das gerade für diese Betriebe nicht. Die Pleite des Unternehmens ist nahezu immer auch die Pleite des Unternehmers und seiner Familie.
Genau darum wird es also gehen: Die typischen Probleme der kleinen und kleineren Kapitalgesellschaft, deren Geschäftsführung und deren Gesellschafter.