Was mich immer wieder erschüttert: Über die Verfahrensschritte eines gerichtlichen Insolvenz- und Schuldenbereinigungsverfahrens spricht keiner! Da werden Menschen in ein bis zu sechs Jahre dauerndes Prozedere geschickt, ohne daß sie über den Ablauf (bei mir die Hauptrubrik „Im Verfahren“) wenigstens grob aufgeklärt werden. In Besprechungen mit Schuldnern frage ich immer „Und wann genau sind sie dann die Schulden los?“ Von zehn Personen weiß eine, daß spätestens nach sechs Jahren und am selben Tag wie die Insolvenzeröffnung die Restschuldbefreiung winkt. Seltene Ausnahme ist, daß einer von der Trennung in „Insolvenzphase“ und „Wohlverhaltensphase“ überhaupt etwas gehört hat, geschweige denn weiß, was sich dahinter verbirgt. Schade. Und so leicht zu ändern!
Beispiel: Eröffnung zum 5. Januar 2015. Restschuldbefreiung also spätestens am 5. Januar 2021.