Griechenlandpleite

So richtig paßt das nicht hierher – mir geht es ja um vor allem um die Insolvenz eines Menschen.

Dennoch will ich auch zu diesem Thema etwas kurz bemerken:

Kann ein Staat überhaupt „pleite“ sein?

Natürlich kann er das. Pleite ist, wer bei Fälligkeit seine Schulden nicht bezahlt.

Ausnahmsweise ist er das nicht, wenn man mit Recht erwarten darf, daß das kein Dauerzustand ist (Ausnahme 1).

Ausnahmsweise ist er das nicht, wenn nur zahlenmäßig unwesentliche Forderungen nicht bedient werden (Aunahme 2).

Ausnahmsweise ist er das nicht, wenn er zwar zahlen könnte, aber nicht zahlen will (Ausnahme 3).

Das ist die Definition der Zahlungsunfähigkeit.

Betrachten wir die „Causa Griechenland“ doch einfach mal unter diesem Gesichtspunkt.

Nüchtern und ohne aufs Wildeste und Wüsteste den „europäischen Gedanken“ zu beschwören. Das ist nur politische Vaseline, die alles Kommende und Teure wie in einem früheren Hamilton-Film in Weichzeichner packen soll.

Also:

Fälligkeit der Schulden zum 30.6.2015 – ein allenthalben genanntes Datum.

Unstreitig Löhne und Gehälter für eigene Angestellte (und das sind relativ zur Bevölkerung richtig viele in Griechenland), Renten, Mieten für Gebäude, Leasingraten für Fahrzeuge, Geld für eigene Einkäufe (Militär!!) und fällige Zahlungen an Handwerker werden nicht bezahlt werden. Die Banken haben nämlich zu. Da kommen flugs ein paar Milliarden € zu diesem Tag zusammen.

Bezahlt werden sie nicht. Jedenfalls nicht pünktlich. Dauerhaft stehen auch keine Mittel mehr zur Verfügung. Eigene Bankguthaben hat Griechenland (der Staat, nicht die Griechen) nämlich nicht. Er hat sich bei Banken (zuletzt nur noch seinen eignen griechischen Firmen) das Geld geliehen, das die von der EZB als „ELA“ (Finanznothilfemittel auf gut Deutsch) bekamen. Die EZB hat erklärt, daß diese Quelle nun versiegt.

Neue Darlehen von IWF, EZB oder Eurogruppe gibt es nicht, nicht einmal die bisher nicht abgerufenen Mittel aus dem alten (dritten!) Hilfspaket.

Grundsätzlich ist also Zahlungsunfähigkeit eingetreten.

Ist sie nicht dauerhaft (Ausnahme 1)?

Doch, sie wird sogar immer schlimmer. Bisher sind nur die laufenden Kosten (Löhne, Renten usw. usw.) und ein kleines bißchen beim IWF offen. Das wird aber immer mehr, die EZB will demnächst ein Vielfaches der IWF-Gelder zurück haben. Diese Ausnahme „vorübergehende Zahlungsstockung“ greift nicht.

Sind die Schulden nur geringfügig (Ausnahme 2)?

Hintergrund: das scharfe Schwert der Insolvenz soll nicht für Bagatellen ausgepackt werden.

Nun sind die rund 1,6 Milliarden (ich weigere mich, das abzukürzen, dann wird diese unvorstellbare Zahl irgendwie verniedlicht) im Vergleich zu den alleine seit 2009 geliehenen rund 260.000.000.000,00 € (!) ein Klacks. Die alleine wären auch nicht das Problem. Aber dazu kommen die laufenden Zahlungen u.a. für Gehälter, Renten usw. Und diese Summe „laufender Kosten“ steigt weiter an.

Das ist aber nicht das Schlimmste. Die „noch nicht fälligen Schulden“ werden automatisch vorzeitig fällig gestellt, wenn auch nur eine Zahlung an IWF, EZB oder Eurogruppe nicht rechtzeitig kommt.

Das genau ist der „Teufel im Detail“. Wegen der im Vergleich kümmerlichen 1.600.000.000,00 € für den IWF wäre das Drama gar nicht entstanden. Der Eintritt der Verfallsbedingung ist das Problem.

Deswegen mußte ja auch mit allen verhandelt werden. Letzten Endes ging es um die Bedingungen, unter denen die Bedingung „Dominoday, wenn einer von uns eine Rate nicht pünktlich kriegt“ ausgesetzt werden kann. Deswegen war es schon so wichtig, daß der IWF auf die Fälligkeit zur Monatsmitte Juni 2015 verzichtete und einen Aufschub bis 30.6.2015 gewährte. Ob er das einseitig und damit zu Lasten der anderen Finanziers durfte, war nie ein Problem. Die anderen waren damit einverstanden.

Also ist mit dem zu erwartenden Ausbleiben der eigentlich „relativ geringen Summe“ für den IWF die Fälligkeit der anderen Schulden verursacht.

Ein Beispiel für das alltägliche Leben der Menschen: Man baut ein Haus auf Kredit. Monatliche Raten, die Zins und Tilgung enthalten, werden an den Kreditgeber (meist eine Bank) bezahlt. Das ist auch nichts anderes. Der Staudamm, der die Sintflut „sofort alles zurückzahlen“ vom Häuslebauer abhält, ist nichts anderes als eine Stundung der gesamten restlich fälligen Zahlungen unter der Bedingung, daß die Raten pünktlich und vollständig kommen. Bleibt eine Rate aus, kann der Geldgeber sofort alles verlangen. Das hat der Häuslebauer ja gerade nicht, sonst hätte er ja den Kredit nicht gebraucht. Er wird also zahlungsunfähig.

Zurück zu Griechenland – deren Chef zeigt sich doch allenthalben bockig. Ist er also (dritte mögliche Ausnahme) nur zahlungsunwillig?

Jetzt muß man haarscharf aufpassen, bei was er bockig ist. NICHT beim Bezahlen! Da haben er und sein Finanzminister immer erklärt, daß sie das nicht könnten. Und zwar dauerhaft und nicht nur vorübergehend.

Bockig war er beim Verhandeln um die Veränderung derjenigen Bedingungen, die den „Dominoday“ verhindern sollten. Die schmecken ihm heute noch nicht, weshalb er dazu sein Volk fragen will und aus seiner Sicht zu einem „Nein“ rät.

Und jetzt?

Tja – eine Insolvenztabelle gibt es nicht, es gibt nämlich kein „internationales Staatsinsolvenzgericht“. Es gibt auch keine internationale Gläubigerversammlung und einen internationalen Insolvenzverwalter. Jetzt dürfen die mehr oder weniger gut beratenen Politiker selber das weitere Vorgehen festlegen. Da bin ich schon gespannt.

De facto ist das „alte geliehene Geld“ weg. Das war es aber schon lange vorher, nur müssen jetzt in den Haushalten der Gläubiger die erwarteten Zuflüsse aus zukünftigen Raten gestrichen werden. In den Medien wird immer der Unsinn verbreitet, „den Steuerzahler kostet das“ und dann denken alle, wir müßten das dann noch bezahlen. So ist es aber nicht, das Geld ist schon weg, es kommt nur nicht wieder.

Die bei der EZB geparkten („verpfändeten“) Sicherheiten aus dem griechischen Staatsvermögen sind auch nichts mehr wert, das sind ja Schuldversprechen Griechenlands an seine (die griechischen) Banken, das in den letzten Jahren Gepumpte irgendwann zurückzuzahlen.

Insofern war das ja eh schon Baron von Münchhausen, der sich an den eigenen Haaren aus dem Sumpf zog. Sicherheiten durch Grundschulden (wie es ein Häuslebauer kennt) sind bei Staatsfinanzierungen nicht üblich. Sonst wären der Flughafen von Athen und der Hafen von Piräus schon „privatisiert“, weil als Kreditsicherheit verwertet wird. Da bissen dann beim Nachverhandeln um die Bedingungen, unter denen der Dominoday ausbleiben soll, IWF, EZB und Eurogruppe bei den Griechen auf Granit. Auf „Klardeutsch“: Tsipras verweigerte eine Nachbesicherung.

Die deutsche Insolvenzordnung ist da ein schlaues Ding, oder?

Da steht nämlich (in § 12), daß ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bundes oder eines Landes unzulässig ist.

Kann also Deutschland per Gesetz nicht pleite gehen?

So, wie hier mit dem Steuergeld geaast wird, könnte man das annehmen … stimmt aber nicht.

Nur ein vor einem deutschen Insolvenzgericht stattfindendes Insolvenzverfahren ist nicht möglich. Zahlungsunfähigkeit wie in Griechenland hängt ja nicht davon ab, ob es ein Gericht dafür gibt. Einzig maßgebend ist, ob Schulden im Zeitpunkt der Fälligkeit im geschuldeten Umfang (der „Rate“) bezahlt werden oder nicht. Staatspleiten sind nicht gesetzlich geregelt. Deswegen hat man davor noch mehr Angst als vor einer Insolvenz nach geltendem Recht und Gesetz.

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