Wieder „Reform des Insolvenzrechts“?

Es tut sich was im europäischen Rechtsverbund: Man möchte das Insolvenzrecht effizienter machen.

So titulierte die F.A.Z. am 22. November, daß Brüssel Sanierungsregeln zur Vermeidung der Insolvenz für Unternehmen vorschlage. Der Untertitel „Umstrukturierung statt Insolvenz“ verspricht viel.

Wird das auch zu halten sein?

Ganz ehrlich: Für mindestens 95 % aller „Unternehmen“ nicht.

Aber es ist wie so oft: Der Volksmund sagt, Insolvenz vernichte Arbeitsplätze. Das suggeriert, damit entstünde automatisch und in gleichem Umfang Arbeitslosigkeit. Das ist schlicht falsch. Werden dann noch enorme Zahlen („1,7 Millionen Arbeitsplätze pro Jahr“) in den Raum geworfen, sind diese „Fakten“ doch deutlicher Anlaß zum Handeln, oder?

Nein, sind sie nicht – und erst recht nicht für das, was hier ausgebrütet wurde.

 

Der Reihe nach:

 

1. Behauptung: Bei 200.000 Unternehmensinsolvenzen in der EU pro Jahr gehen 1,7 Mio. Arbeitsplätze verloren.

Erste Frage: Was ist ein „Unternehmen“?

Natürlich ist das z.B. ein Produktionsbetrieb mit hunderten Mitarbeitern – aber wo ist unten die Grenze? Jede selbständige Tätigkeit begründet Unternehmertum. Also: Jede Pommesbude, jeder Gemüsehändler, jeder Handwerker, jeder Hausmeisterservice, jede noch so kleine selbständige Tätigkeit führt zu einer „Unternehmensinsolvenz“. Jetzt verliert die Zahl „200.000“ schon deutlich an Schwung, oder? Anders wäre auch nicht zu erklären, daß im Durchschnitt nur 8,5 Mitarbeiter in einem solchen „Unternehmen“ arbeiten.

Kurzer Ausflug in die Statistik: Durchschnitt sagt nicht wirklich etwas aus. In Deutschland sind mehr als 50 % der „Unternehmensinsolvenzen“ mit weniger als drei Mitarbeitern erfaßt. Im vor allem südeuropäischen Bereich sind die Kleinhandwerker meist alleine tätig, da liegt dieser „Median“ noch niedriger.

Diese Kleinbetriebe sind sicher nicht der Schwerpunkt der EU-Ideen. Sie dienen also als „Beifang“ zum Auffüttern der Statistik und dramatisieren die Darstellung.

Weiter: Arbeitsplätze gehen verloren.

Zweite Frage: Was ist ein Arbeitsplatz?

Wird der so definiert: Eine Betriebseinrichtung, die bestimmungsgemäß einem Menschen eine Beschäftigung auf Anweisung des Betriebes und eingefügt in dessen Abläufe gestattet – stimmt das möglicherweise.

Wird der Betrieb nämlich geschlossen, entfällt der Arbeitsplatz, denn den Betrieb gibt es ja nicht mehr.

Suggeriert wird, daß damit 1,7 Millionen Menschen arbeitslos werden. Und das ist schlicht falsch. Innerhalb weniger Wochen haben in Gegenden mit nahezu Vollbeschäftigung die Arbeitnehmer ein Anschlußarbeitsverhältnis (einen „neuen Arbeitsplatz“) gefunden. Dauerhaft arbeitslos werden überwiegend diejenigen, die schon zu alt sind, schwer vermittelbar oder nicht ausreichend ausgebildet. Sehr hart gesagt: diejenigen, die der alte Arbeitgeber zu seinen Lasten trotz nicht ausreichender Produktivität durchgefüttert hatte.

In vor allem südeuropäischen Gegenden ist das Bild leider nach wie vor sehr viel schlimmer, dort gibt es kaum alternative Arbeitsplätze derzeit, so daß tatsächlich die Arbeitslosigkeit steigt. Nur: Dafür ist vor allem die schlechte wirtschaftliche Lage des Landes verantwortlich und nicht die einzelne Insolvenz!

2. Behauptung: Unternehmen sollen eine zweite Chance bekommen.

 

Mit einer „Atempause“ von mehreren Monaten sollen Unternehmen vor Repressalien der Gläubiger (Zwangsvollstreckung, Rücknahme von Waren, Verwerten von Sicherheiten) geschützt werden. In dieser Zeit sollen sie mit den Gläubigern eine Vereinbarung zur Sanierung treffen.

Wer das glaubt, hält auch Singen und Klatschen für Schulbildung!

Im Ernst: Wir haben schon herausgearbeitet, daß von 200.000 Verfahren pro Jahr in der EU nur weniger als die Hälfte überhaupt mehr als „Selbständigkeit“ und damit Unternehmertum betrifft. Und diese knapp 100.000 sollen jetzt binnen weniger Monate (EU-Kommission: VIER Monate!) ihre aufgrund jahrelanger Schlamperei aufgelaufenen Schulden zur Überzeugung aller wesentlichen Gläubiger regeln, dabei den Betrieb aufrecht erhalten und in der Zukunft wieder flügge werden.

Das ist – ich bleibe mühsam höflich – naiv.

Denn:

a) fehlende Rechtzeitigkeit der Sanierungsversuche

In nahezu allen Fällen kommt der bisherige Chef viel zu spät auf den Trichter, daß er wirklich in ernsthaften Schwierigkeiten steckt. Die ersten Warnsignale (sinkender Ertrag, schwierigerer Absatz, erste kleinere Geldprobleme, erste führende Köpfe kündigen und gehen) werden völlig verkannt. Nur ist „pleite gehen“ kein gemütlicher Spaziergang, sondern ein Rennen den Berg hinunter. Bis auf wenige – sehr wenige – Ausnahmen stürzt man dabei. Je länger man läuft, desto schwerer wird der Sturz, Anhalten ohne Sturz ist irgendwann unmöglich geworden. Und schon bei den Warnsignalen beginnt das Gefälle!

Wenn erst Pfändungen und verweigerte Kredite zum Handeln zwingen, ist es schon lange viel zu spät.

Alleine an diesem Kriterium scheitern mindestens 2/3 der echten Unternehmensinsolvenzen – eine Sanierung ist nicht (mehr) möglich.

Nur am Rande: Niemand glaubt ernsthaft, daß diese „vier Monate“ ausreichen. Lange vorher muß ein Konzept erarbeitet und den wichtigsten Gläubigern vorgestellt werden, damit die „Sanierungszeit“ fürs Umsetzen genutzt werden kann. „Machen“ kann man in dieser Zeit nichts, das dauert alles viel länger.

b) fehlende Mittel für die Sanierung

„Das Unternehmen soll die Möglichkeit des Verhandelns bekommen“. Das ist lächerlich! Sanierung und Teilschulderlaß in allen Schattierungen sind rechtlich und tatsächlich extrem schwer. Es ist doch völlig daneben, daß der Kranke sich selber heilt. Kein Unternehmen kann das selber. Dafür steht eine Heerschar dienstbeflissener Anwaltskollegen und Unternehmensberater für teuerstes Geld zur Verfügung – übrigens genau die (wenigen) Großkanzleien, die bei solchen Gesetzesvorhaben gerne dem Gesetzgeber die Hand führen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …

Eine solche „Vollbremsung bergab ohne Schleudern“ gibt es nicht für kleines Geld. Eine Anwaltsstunde in diesem Bereich kostet gerne 250 € netto und mehr, auch bei 700 € darf man für „Seniorpartner“ nicht zucken. Unternehmensberater haben Tagessätze von bis zu 10.000 €, unter 2.500 € gibt es überhaupt keine brauchbaren.

Bis also ein Unternehmen analysiert ist (Erfassen der Substanz, Ausarbeiten der Probleme) und ein Vorschlag zu Sanierung erarbeitet ist (kaufmännische Planung, rechtliche Schritte der Umsetzung im Betrieb, Vereinbarungen mit den Gläubigern und Behörden), sind ruckzuck mehrere 100.000 € verbraten.

Dazu kommt, daß alles Umbauen und Umorganisieren im Unternehmen Geld kostet. Maschinen reparieren, neu beschaffen, Sozialpläne finanzieren/Abfindungen aufbringen – das sind immense Summen, die dafür erforderlich sind.



Wir rekapitulieren: Ein Unternehmen, das zu wenig Geld hat, braucht zum Gesundwerden viel mehr Geld als ein gesundes Unternehmen, obwohl doch gerade das fehlende Geld das Problem ist.

Münchhausen ist ja ein Dreck dagegen! Die Unternehmensleiche hat das Geld in den seltensten Fällen. „Ich war erst richtig pleite, als ich mich deswegen beraten ließ!“

c) eine „zweite Chance“

 für das Unternehmen

Dem setze ich ein „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr!“ entgegen.

Und in der Tat: Selbst bei den jetzt noch verbleibenden Splittern der angeblich 200.000 Insolvenzen, um die man sich kümmern will, ist immer ein Bestandteil Sanierungsvoraussetzung: Das alte Management muß weg. „Die haben’s vorher nicht hinbekommen, wieso soll das jetzt besser werden?“ Letzten Endes werden sie (vielleicht noch mit einem gut dotierten „Beratervertrag“ ohne echte Beratungsleistung ausgestattet) vom Hof gejagt.

Konsequenz: Ein neuer Chef/ein neues Management wird gebraucht. 

Wer setzt sich denn freiwillig auf einen solchen Schleudersitz? Die Firma marode, die Gläubiger wütend, alles „auf links gedreht“ und jetzt frohen Mutes voran? Da fehlt es oft an ausreichender Qualifikation der „Manager“.

Abhilfe? Klar – für Geld gibt’s alles. „Interimsmanager“ begleitet von einer Heerschar von Unternehmensberatern und Juristen mit dem Gebiet „Sanierung und Restrukturierung“ auf der Visitenkarte sind eilfertig dabei. Kosten? Habe ich doch schon geschrieben – siehe oben!

d) Quelle der Zahlungen??

Letzter Pferdefuß: Sanieren ist unglaublich teuer – wie ich schon schrieb. Und die Gläubiger wollen auch Geld. Und zwar relativ kurzfristig.

Wir wissen schon: alleine die Berater-/Anwälte-/Sanierungskosten hat kaum einer wirklich übrig, und nur ihm würde das alles etwas nützen.

Jetzt kommt der Oberhammer: Das malade Unternehmen hat keine Zeit, sich dann erst einmal zu festigen und wieder Tritt zu fassen. Es muß auch noch Quoten an die Gläubiger zahlen. Und zwar deutlich mehr als in der Insolvenz – warum sollen die Gläubiger sonst das ganze Spektakel unterstützen?

Der Kranke muß also sofort losrennen. Nicht locker traben wie ein gut geführtes Unternehmen (das ja für Innovationen auch laufend Geld braucht), sondern scharf rennen. Zu finanzieren sind ZUSÄTZLICH zu den eh erforderlichen Mitteln eines lebenden Unternehmens die Zahlungen an die Gläubiger.

Jetzt mal ehrlich: Das glaubt doch keiner wirklich, oder? Hunderttausende fließen in das „Sanierungsverfahren und seine Vorbereitung“, die Umsetzung verschlingt Unsummen und am Ende muß sowohl der übliche Ertrag und zusätzlich die kräftige Zahlung an Gläubiger erwirtschaftet werden. Das klappt in fast keinem Fall dauerhaft.

S
selbst wenn die Gläubiger ihr Geld bekommen: Das Unternehmen blutet doch damit in seiner Zukunft für die Vergangenheit. Dann müßten ja immense Gewinne vorher vergurkt worden sein, die es jetzt nur aufzusammeln gilt.
 Das sind Träumereien, die mit der Wirklichkeit der Wirtschaft nichts zu tun haben.

Wie soll ein Unternehmen diese vielen Abflüsse stemmen, wo es ihm doch schlecht geht??

Diesen Murks haben wir in Deutschland seit ein paar Jahren. „Gesetz zur Erleichterung der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) nennt sich diese Kopfgeburt.

Im Jahr schaffen es ein paar Dutzend Unternehmen, auf diese Art saniert zu werden. Ob das dauerhaft fruchtete, ist noch nicht bewiesen, die Beobachtungszeit ist noch viel zu kurz.

Eines ist aber klar: Die auch jetzt „Hurra!“ Schreienden dazu sind die Großkanzleien der Restrukturierer und Sanierer und die in ihrem Gefolge segelnden Unternehmensberater. Wie schon gesagt: das sind die, die dem Gesetzgeber als Sachverständige beim Abfassen der Gesetze helfen.

Der Fisch stinkt vom Kopfe.

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