Justitia ist blind

 

Ein Kapitel, das ich gar nicht anfangen wollte. Aber in letzter Zeit nehmen die Irrungen und Wirrungen in der Justiz beim Bearbeiten der Insolvenzakten zu. Das betrifft weniger die Insolvenzverfahren im engen Sinn. Vor allem in der Wohlverhaltensphase geht’s teilweise schon drunter und drüber. Das kann einen Menschen sehr verwirren, Klarheit soll hier geschaffen werden.

 

Verstehen kann ich das bis zu einem gewissen Maß. Da müssen Zusammenhänge betrachtet werden, die Außenstehende so nicht kennen.

 

Ich will nicht pathetisch werden – aber hier muß das mal deutlich geschrieben werden:

Unsere Verfassung hält die Gewaltenteilung zwischen Legislative (Parlamenten), Exekutive (Verwaltung) und Judikative (Rechtsprechung) als Kernbereich der Staatsorganisation hoch. Keine Diskussion, völlig zu recht.

Nur trampelt jede Regierung (Judikative ist vorrangig Ländersache, der Bund hat nur ein paar Obergerichte und Sonderaufgaben für sich reserviert) in jedem Bundesland mehr oder weniger kräftig auf dem schwächsten Glied dieser Dreierkette herum. Knappe Etats, kaum politische Einflußnahme möglich (und wenn – brandgefährlich), keine große Publikumswirkung. Hört sich nach Schmuddelkind vom Hinterhof an, oder? Und genau so wird die Justiz seit Jahren behandelt.

Schlechte Büroausstattung, teilweise heruntergekommene Gebäude, immer wieder gekürzte Mittel, gestrichene Personalstellen, gestrichene Beförderungsaussichten, gekürzte Gehälter – DAS ist leider immer öfter die Wahrheit.

Eigentlich sollen Insolvenzsachen besonders erfahrene Mitarbeiter betreuen, denn die sind kompliziert und so vielfältig wie das Leben nun einmal ist. Grundbucheinträge sind standardisiert und sehr formal, das kann man mögen oder nicht, aber jedenfalls beherrschen. Besetzt werden die Stellen aber immer öfter mit unerfahrenen Berufseinsteigern, denen es genau daran fehlt. Die retten sich in Formalismus, denn das vermittelt Sicherheit. Tut der Sache aber selten gut.

Daß sich dahinter eine Geringschätzung der staatlichen Stellen insbesondere der Verwaltung (Landesregierung) für den Garanten des Rechtsstaats versteckt, muß ich sicher nicht hervorheben …

Also: die mit Insolvenzverfahren befaßten Menschen haben aus diesen allgemeinen Gründen kaum noch „Spaß bei der Arbeit“.

 

Der Gesetzgeber glänzt mit halbherzigen und unausgegorenen Gesetzen, die immer öfter nachgebessert werden müssen. Sieht man daran, daß es im vorher fortlaufend numerierten Gesetz schon nach kurzer Zeit „eingeschobene“ Paragraphen mit „a“, „b“ oder „c“ nach der Zahl gibt. Auch das fördert „Spaß bei der Arbeit“.

 

Früher war über allem wenigstens noch der Bundesgerichtshof angesiedelt, der offene Rechtsfragen (nahezu immer) in brauchbarer Art und Weise klärte. Dort hat man aber immer weniger Lust verspürt, sich mit den zunehmenden Mängeln an Gesetzen zu beschäftigen und beklagte Überlastung vor allem mit Bagatellverfahren. Jetzt ist die Exekutive diensteifrig zur Stelle: Kurzerhand wird der bisher eröffnete Rechtsweg zum BGH gekappt bis auf besondere Ausnahmen „grundsätzlicher Bedetung“, so daß dort die Fallzahlen spürbar zurückgehen. Nur sind natürlich die Probleme nicht weniger geworden. Sie werden nur nicht mehr einheitlich gelöst.

 

Kurz gesagt: Immer öfter sind die auf Justizseite befaßten Menschen sowohl vom Fachgebiet wie vom Arbeitgeber frustriert und mit offenen Fragen alleine gelassen.

Dann schleichen sich Fehler ein, die nicht nötig wären. Das ist hier besonders schlimm. Einmalige Ereignisse mögen ärgerlich sein, aber das kann man verschmerzen. Insolvenz ist ein Dauerzustand, der Weg da hinaus kompliziert und Fehler beeinflussen das gesamte Leben der Menschen. Eigentlich sollte man dann besonders sorgfältig sein, oder?

Hier schreibe ich dann die Fehler auf, die möglicherweise nicht einmalige Ausrutscher sind. Fehler, auf die einen keiner hinweist – und die deshalb um so schwerer wiegen.

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