Was der Schuldnerberater nicht sagt …

… und das trotzdem bei insolventen Menschen gilt

Schuldnerberatung ist Massengeschäft. Da bleibt kein Platz für individuelle Hinweise. Es geht nur um das „Schuldenbereinigungsverfahren“, das so gut wie nie die Schulden bereinigt. Es ist ein Formalerfordernis vor dem gerichtlichen Insolvenzantrag bei sogenannten Verbraucherinsolvenzen.
Tatsächlich erledigen die Schuldnerberater meist die sogenannte „außergerichtliche Schuldenbereinigung“ und stellen dann eine Bestätigung über deren Scheitern aus (und füllen den Insolvenzantrag aus).

Tip: Kein Schuldenberater weist darauf hin, daß jeder den „außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch“ selber machen darf. Der Berater muß sich dann nur anhand der Schuldnerunterlagen davon überzeugen, daß das alles richtig lief und die entsprechende förmliche Bescheinigung ausstellen. Mehr steht nicht im Gesetz!

Mir ist glasklar, daß die allermeisten damit überfordert sind und sich auf die Arbeit der Schuldnerberater verlassen müssen. Nur sind die entweder teuer und/oder überlastet, so daß sich hier Geld sparen läßt bzw. Zeit zu gewinnen ist.
Deshalb hilft so recht keiner dabei, mit der Situation umzugehen. Weder im Kopf noch im Portemonnaie. Mit den Sorgen und Ängsten bleibt man genauso alleine wie mit den weiteren Abläufen. Beim Haushalten mit dem zu erwartenden Geld ist jeder auf sich gestellt.
Mir ist noch nie berichtet worden, daß der Hinweis „Ihre Wohnung ist zu teuer, Sie müssen sich was billigeres suchen“ kam. Solche sinnvollen Unterstützungen beim Umgehen mit dem Ausweg aus der Schuldenfalle sind für alle Beteiligten unangenehm – der Berater bekommt möglicherweise Ärger, dem Schuldner ist’s peinlich. Damit ist dann am Ende niemandem genützt. Unvollständig beraten und informiert ist das schlechteste Ergebnis!

Verträge loswerden einfach gemacht

Auch die Möglichkeit, sich von lästigen Verträgen (Versicherungen, Handy, Mitgliedschaften, Fitneßstudios usw.) durch Sonderkündigung des Insolvenzverwalters zu lösen, wird nicht angesprochen. Gerade bei knappem Geld finden sich hier noch viele Euros, die bitter benötigt werden.

Tip: Das muß man selber aktiv beim Insolvenzverwalter ansprechen, die allermeisten werden darauf nicht freiwillig hinweisen. Für den Insolvenzverwalter ist das ein Standardschreiben.

Beispiel: Rechtsschutzversicherung mit 400 € Jahresprämie (statt vernünftigerweise 120 €), kündbar zum Vertragsjahresende, erstmals 31.12.2015. Sonderkündigung des Insolvenzverwalters und das ist sofort ohne Frist erledigt.

Achtung: das gilt natürlich nur für Verträge des Schuldners. Überflüssige Verträge der Kinder oder Ehegatten wird man so nicht los!

Daß der Vermieter über die Insolvenzeröffnung informiert wird, haben viele vorher nicht gewußt. Wohnt der Vermieter mit im Haus, wird die Sache sehr persönlich <Link zu „Scham“>. „Muß das sein, das ist mir unangenehm“, hilft da nicht weiter, denn das ist unausweichlich.

 

Mietkaution sichern

Noch schlimmer: Während des Insolvenzverfahrens bekommt man bei Kündigung der Mietwohnung die Barkaution (betrifft also nicht Bankbürgschaften!) nicht heraus, das geht erst in der Wohlverhaltensphase. Wie soll dann die bei der neuen Wohnung erforderliche Summe aufgebracht werden? Die Regel lautet also: „Umziehen erst in der Wohlverhaltensphase!“ Keine Regel ohne Ausnahme: Wurde keine Kaution bezahlt, ist‘s natürlich egal. Ist die derzeitige Wohnung unerträglich teuer, bleibt einem schlicht nichts anderes übrig.

Beispiel 1: Dreiköpfige Familie hat pfandfreies Einkommen von 1.500 € im Monat zum Leben. Die Wohnung „aus besseren Zeiten“ kostet incl. Stellplatz warm 1.200 €. Hier muß eine billigere Wohnung her, es hilft nichts!

Beispiel 2: Insolvenzeröffnung am 15. September 2014. Kündigung der Mietwohnung zu Ende Dezember 2014. Insolvenzverfahren läuft noch. Mietkaution geht an den Insolvenzverwalter/Treuhänder, nicht an den Schuldner.
Beispiel 3: Insolvenzeröffnung am 15. September 2013. Beginn Restschuldbefreiungsverfahren und Aufhebung Insolvenzverfahren 23. August 2014. Kündigung der Mietwohnung zu Ende Dezember 2014. Mietkaution geht an den Schuldner.

Angst um den Job

Besonders trifft, daß der Arbeitgeber informiert wird. „Wenn das die Kollegen/der Chef rauskriegen!“ Geheimhalten mit Deals nach dem Motto „ich zahl‘ dem Verwalter, was er zu bekommen hat, aber er muß stillhalten“ gibt es nicht, das ist schlicht nicht erlaubt. Also lieber gleich Farbe bekennen und offensiv damit umgehen als später herumdrucksen. Das macht’s nur peinlicher. Die Insolvenz eines Arbeitnehmers ist kein Kündigungsgrund.

Beispiel 1: Arbeitnehmer ist seit acht Jahren ungekündigt beschäftigt und wird insolvent. Kündigung ist deswegen nicht möglich.
Beispiel 2: Arbeitnehmer ist in der Probezeit. Während dieser Zeit wird er insolvent. Arbeitgeber kündigt. Das geht, denn in der Probezeit braucht der Arbeitgeber keinen Grund zur fristgerechten Kündigung!

Unklarheit über den Ablauf

Was mich immer wieder erschüttert: Über die Verfahrensschritte eines gerichtlichen Insolvenz- und Schuldenbereinigungsverfahrens spricht keiner! Da werden Menschen in ein bis zu sechs Jahre dauerndes Prozedere geschickt, ohne daß sie über den Ablauf  (siehe „Im Verfahren“) wenigstens grob aufgeklärt werden. In Besprechungen mit Schuldnern frage ich immer „Und wann genau sind sie dann die Schulden los?“ Von zehn Personen weiß eine, daß spätestens nach sechs Jahren und am selben Tag wie die Insolvenzeröffnung die Restschuldbefreiung winkt. Seltene Ausnahme ist, daß einer von der Trennung in „Insolvenzphase“ und „Wohlverhaltensphase“ überhaupt etwas gehört hat, geschweige denn weiß, was sich dahinter verbirgt. Schade. Und so leicht zu ändern!

Beispiel: Eröffnung zum 5. Januar 2015. Restschuldbefreiung also spätestens am 5. Januar 2021.

 

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