Griechenlandpleite

So richtig paßt das nicht hierher – mir geht es ja um vor allem um die Insolvenz eines Menschen.

Dennoch will ich auch zu diesem Thema etwas kurz bemerken:

Kann ein Staat überhaupt „pleite“ sein?

Natürlich kann er das. Pleite ist, wer bei Fälligkeit seine Schulden nicht bezahlt.

Ausnahmsweise ist er das nicht, wenn man mit Recht erwarten darf, daß das kein Dauerzustand ist (Ausnahme 1).

Ausnahmsweise ist er das nicht, wenn nur zahlenmäßig unwesentliche Forderungen nicht bedient werden (Aunahme 2).

Ausnahmsweise ist er das nicht, wenn er zwar zahlen könnte, aber nicht zahlen will (Ausnahme 3).

Das ist die Definition der Zahlungsunfähigkeit.

Betrachten wir die „Causa Griechenland“ doch einfach mal unter diesem Gesichtspunkt.

Nüchtern und ohne aufs Wildeste und Wüsteste den „europäischen Gedanken“ zu beschwören. Das ist nur politische Vaseline, die alles Kommende und Teure wie in einem früheren Hamilton-Film in Weichzeichner packen soll.

Also:

Fälligkeit der Schulden zum 30.6.2015 – ein allenthalben genanntes Datum.

Unstreitig Löhne und Gehälter für eigene Angestellte (und das sind relativ zur Bevölkerung richtig viele in Griechenland), Renten, Mieten für Gebäude, Leasingraten für Fahrzeuge, Geld für eigene Einkäufe (Militär!!) und fällige Zahlungen an Handwerker werden nicht bezahlt werden. Die Banken haben nämlich zu. Da kommen flugs ein paar Milliarden € zu diesem Tag zusammen.

Bezahlt werden sie nicht. Jedenfalls nicht pünktlich. Dauerhaft stehen auch keine Mittel mehr zur Verfügung. Eigene Bankguthaben hat Griechenland (der Staat, nicht die Griechen) nämlich nicht. Er hat sich bei Banken (zuletzt nur noch seinen eignen griechischen Firmen) das Geld geliehen, das die von der EZB als „ELA“ (Finanznothilfemittel auf gut Deutsch) bekamen. Die EZB hat erklärt, daß diese Quelle nun versiegt.

Neue Darlehen von IWF, EZB oder Eurogruppe gibt es nicht, nicht einmal die bisher nicht abgerufenen Mittel aus dem alten (dritten!) Hilfspaket.

Grundsätzlich ist also Zahlungsunfähigkeit eingetreten.

Ist sie nicht dauerhaft (Ausnahme 1)?

Doch, sie wird sogar immer schlimmer. Bisher sind nur die laufenden Kosten (Löhne, Renten usw. usw.) und ein kleines bißchen beim IWF offen. Das wird aber immer mehr, die EZB will demnächst ein Vielfaches der IWF-Gelder zurück haben. Diese Ausnahme „vorübergehende Zahlungsstockung“ greift nicht.

Sind die Schulden nur geringfügig (Ausnahme 2)?

Hintergrund: das scharfe Schwert der Insolvenz soll nicht für Bagatellen ausgepackt werden.

Nun sind die rund 1,6 Milliarden (ich weigere mich, das abzukürzen, dann wird diese unvorstellbare Zahl irgendwie verniedlicht) im Vergleich zu den alleine seit 2009 geliehenen rund 260.000.000.000,00 € (!) ein Klacks. Die alleine wären auch nicht das Problem. Aber dazu kommen die laufenden Zahlungen u.a. für Gehälter, Renten usw. Und diese Summe „laufender Kosten“ steigt weiter an.

Das ist aber nicht das Schlimmste. Die „noch nicht fälligen Schulden“ werden automatisch vorzeitig fällig gestellt, wenn auch nur eine Zahlung an IWF, EZB oder Eurogruppe nicht rechtzeitig kommt.

Das genau ist der „Teufel im Detail“. Wegen der im Vergleich kümmerlichen 1.600.000.000,00 € für den IWF wäre das Drama gar nicht entstanden. Der Eintritt der Verfallsbedingung ist das Problem.

Deswegen mußte ja auch mit allen verhandelt werden. Letzten Endes ging es um die Bedingungen, unter denen die Bedingung „Dominoday, wenn einer von uns eine Rate nicht pünktlich kriegt“ ausgesetzt werden kann. Deswegen war es schon so wichtig, daß der IWF auf die Fälligkeit zur Monatsmitte Juni 2015 verzichtete und einen Aufschub bis 30.6.2015 gewährte. Ob er das einseitig und damit zu Lasten der anderen Finanziers durfte, war nie ein Problem. Die anderen waren damit einverstanden.

Also ist mit dem zu erwartenden Ausbleiben der eigentlich „relativ geringen Summe“ für den IWF die Fälligkeit der anderen Schulden verursacht.

Ein Beispiel für das alltägliche Leben der Menschen: Man baut ein Haus auf Kredit. Monatliche Raten, die Zins und Tilgung enthalten, werden an den Kreditgeber (meist eine Bank) bezahlt. Das ist auch nichts anderes. Der Staudamm, der die Sintflut „sofort alles zurückzahlen“ vom Häuslebauer abhält, ist nichts anderes als eine Stundung der gesamten restlich fälligen Zahlungen unter der Bedingung, daß die Raten pünktlich und vollständig kommen. Bleibt eine Rate aus, kann der Geldgeber sofort alles verlangen. Das hat der Häuslebauer ja gerade nicht, sonst hätte er ja den Kredit nicht gebraucht. Er wird also zahlungsunfähig.

Zurück zu Griechenland – deren Chef zeigt sich doch allenthalben bockig. Ist er also (dritte mögliche Ausnahme) nur zahlungsunwillig?

Jetzt muß man haarscharf aufpassen, bei was er bockig ist. NICHT beim Bezahlen! Da haben er und sein Finanzminister immer erklärt, daß sie das nicht könnten. Und zwar dauerhaft und nicht nur vorübergehend.

Bockig war er beim Verhandeln um die Veränderung derjenigen Bedingungen, die den „Dominoday“ verhindern sollten. Die schmecken ihm heute noch nicht, weshalb er dazu sein Volk fragen will und aus seiner Sicht zu einem „Nein“ rät.

Und jetzt?

Tja – eine Insolvenztabelle gibt es nicht, es gibt nämlich kein „internationales Staatsinsolvenzgericht“. Es gibt auch keine internationale Gläubigerversammlung und einen internationalen Insolvenzverwalter. Jetzt dürfen die mehr oder weniger gut beratenen Politiker selber das weitere Vorgehen festlegen. Da bin ich schon gespannt.

De facto ist das „alte geliehene Geld“ weg. Das war es aber schon lange vorher, nur müssen jetzt in den Haushalten der Gläubiger die erwarteten Zuflüsse aus zukünftigen Raten gestrichen werden. In den Medien wird immer der Unsinn verbreitet, „den Steuerzahler kostet das“ und dann denken alle, wir müßten das dann noch bezahlen. So ist es aber nicht, das Geld ist schon weg, es kommt nur nicht wieder.

Die bei der EZB geparkten („verpfändeten“) Sicherheiten aus dem griechischen Staatsvermögen sind auch nichts mehr wert, das sind ja Schuldversprechen Griechenlands an seine (die griechischen) Banken, das in den letzten Jahren Gepumpte irgendwann zurückzuzahlen.

Insofern war das ja eh schon Baron von Münchhausen, der sich an den eigenen Haaren aus dem Sumpf zog. Sicherheiten durch Grundschulden (wie es ein Häuslebauer kennt) sind bei Staatsfinanzierungen nicht üblich. Sonst wären der Flughafen von Athen und der Hafen von Piräus schon „privatisiert“, weil als Kreditsicherheit verwertet wird. Da bissen dann beim Nachverhandeln um die Bedingungen, unter denen der Dominoday ausbleiben soll, IWF, EZB und Eurogruppe bei den Griechen auf Granit. Auf „Klardeutsch“: Tsipras verweigerte eine Nachbesicherung.

Die deutsche Insolvenzordnung ist da ein schlaues Ding, oder?

Da steht nämlich (in § 12), daß ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bundes oder eines Landes unzulässig ist.

Kann also Deutschland per Gesetz nicht pleite gehen?

So, wie hier mit dem Steuergeld geaast wird, könnte man das annehmen … stimmt aber nicht.

Nur ein vor einem deutschen Insolvenzgericht stattfindendes Insolvenzverfahren ist nicht möglich. Zahlungsunfähigkeit wie in Griechenland hängt ja nicht davon ab, ob es ein Gericht dafür gibt. Einzig maßgebend ist, ob Schulden im Zeitpunkt der Fälligkeit im geschuldeten Umfang (der „Rate“) bezahlt werden oder nicht. Staatspleiten sind nicht gesetzlich geregelt. Deswegen hat man davor noch mehr Angst als vor einer Insolvenz nach geltendem Recht und Gesetz.

Vom Schämen

Oft ist die Antwort auf die Frage, warum man denn mit dem Insolvenzantrag oder seinen Vorbereitungen so lange gewartet habe: „Ich schäme mich so.“
Auf den ersten Blick wundert einen das. Jahrelang geht der Gerichtsvollzieher ein und aus, die „EV“ (eidesstattliche Versicherung) ist Routine geworden. Immer neue Schulden kommen dazu, neue Gläubiger bleiben unbezahlt.

Das wird zwar mit schlechtem Gewissen, aber fortgesetzt gemacht. Diese Zeit wird als unangenehm empfunden, aber das Schämen kommt erst später. Bis dahin mag es Verlegenheit sein. Die hemmt aber nicht beim Weitermachen mit etwas, das nicht funktioniert.

Das ist nicht leicht zu verstehen. Der Grund ist ja immer derselbe, nämlich die zerrütteten wirtschaftlichen Verhältnisse. Was ist also der Anlaß zum Schämen?

Genau kann ich das nicht erklären. Aus vielen hundert Gesprächen mit Schuldnern und auch Schuldnerberatern hat sich ein Gedanke herauskristallisiert: Die Schulden selber sind gar nicht der Grund für das Schämen. Der einzelnen Vollstreckung kann man leicht entgegentreten, denn sie dauert nicht lange (der Gerichtsvollzieher geht nach einer Viertelstunde wieder) und danach ist alles wie vorher. Die Unannehmlichkeit ist nicht dauernd. Und sie ist auf einen einzelnen Gläubiger (nämlich den, der die Volstreckung beauftragt oder das Inkassobüro einschaltet) zurückzuführen.

Erst der Blick auf ALLE Schulden und ALLE Gläubiger zusammen führt zu Scham. Aus dem individuellen und deshalb auch leicht zu verdrängenden Konflikt mit einem Gläubiger wird das Eingeständnis, unanständig (nicht bezahlen) und erfolglos (nicht genug verdient) gewesen zu sein.

Das kann dann nicht mehr einfach verdrängt werden, sondern beherrscht auf einmal das Denken und Fühlen. Listenweise wird aus dem für beherrschbar (weil ignorierbar) kleinen Scharmützel mit einem Gläubiger die Sicht auf ein Schlachtfeld – und den verlorenen Krieg.
Das sind keine netten Bilder dazu, aber allen Besprechungen lag der Tenor zugrunde „Ich hatte lange überhaupt keine Ahnung, daß es wirklich schon so schlimm stand“. Insoweit sind die gestellten „Reality-Shows“ der Privatfernsehsender schon mit einem großen Korn Wahrheit versetzt. An die tränenreichen Szenen beim Zusammenstellen der Schulden und der Ausgaben erinnert sich jeder.

„Wenn Du etwas nicht ändern kannst, leb‘ damit und nimm’s hin!“

 

Scham ist eine normale menschliche Reaktion auf solche Umstände. Der Moment des Schämens wird immer irgendwann kommen und die Scham auch eine gewisse Zeit anfangs andauern. Auch auf diesen Umstand will ich hier hinweisen, damit er nicht überraschend kommt. Ist man vorbereitet, trifft auch Scham nicht so sehr und vor allem steht sie einem nicht im Weg, wenn es um eine vernünftige Lösung geht. Dann wird auch vermieden, daß sie in Ärger oder gar Wut umschlägt, weil die umfassende Vorbereitung eines Schuldenbereinigungsverfahrens auch dabei durch Information allem Unbekannten den Schrecken nimmt.

Gerade diese Umstände sollten bei einer Schuldnerberatung eine größere Rolle spielen. Die „Gewerblichen“ nehmen sich dafür keine Zeit und die Mitarbeiter der gemeinnützigen Schuldnerberatungen haben sie selten. Schade, aber nicht zu ändern.

Meine Empfehlung ist, offensiv mit dem Problem umzugehen. Freunde und Familie können sehr stark unterstützen, wenn sie rechtzeitig und vertrauensvoll hinzugezogen werden. Dabei geht es in dieser Hinsicht nicht um finanzielle Unterstützung, sondern Beistand in einer Krise. Am besten kommen die klar, die auf solche Menschen zurückgreifen können.

Wozu noch Karriere – ist doch eh alles weg?

Pessimismus dieser Art schlägt mir in manchen Besprechungen entgegen. Verständlich auf den ersten Blick – bis zu sechs Jahre Verfahrensdauer, Unsicherheit über das, „was jetzt alles auf mich zukommt“, Unklarheit über die wirtschaftliche Zukunft beherrschen das Denken.

Davon darf man sich aber den Blick nicht verstellen lassen!

Klar – das Pfändbare am Nettoeinkommen ist weg für die Dauer des Verfahrens. Aber auch nur das. Woher der Irrglaube kommt, oberhalb der Pfändungsgrenzen werde einem „alles“ abgezogen, ist mir nicht klar. Auf meine Frage, wozu es denn dann Tabellen gibt, wo doch angeblich alles weg sei, ernte ich dann zumeist Unverständnis.

Der Gesetzgeber hat diese Lage schon vorausgeahnt. Er schreibt (derzeit nur für die Wohlverhaltensphase) vor, daß der Schuldner verpflichtet ist, ein angemessenes Einkommen zu erzielen. Er sieht aber nicht vor, daß der Schuldner verpflichtet ist, angemessen „Karriere zu machen“. Das wäre zwar menschlich und auch wirtschaftlich sinnvoll. Aber diese Art von „Kriterium“ ist nur ganz schwer zu belegen und damit Ärger und Streit vorprogrammiert. Also läßt man so was lieber aus dem Gesetz.

 

Beispiel: Ein unverheirateter und kinderloser Schuldner verdient 1.500 € netto. Der Pfändungsfreibetrag liegt bei 1050 €. Von den weiteren 450 € sind 318,47 € pfändbar, es bleiben also nicht etwa die pfandfreie Grundsicherung von 1050 €, sondern 1181,53 €.

Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter zweier schulpflichtiger Kinder erzielt 2.000 € netto. 1650 € sind der pfandfreie Grundsicherungsbetrag. Hier sind 137,02 € pfändbar und nicht etwa 350 €.

 

Das ist aber nicht einmal die halbe Wahrheit – sowohl finanziell wie auch sonst sind die Nachteile dieser negativen Haltung offenkundig:

Die Rentenversicherungsbeiträge werden ja aus dem Bruttoeinkommen berechnet und bezahlt. Je mehr ein Mensch verdient, desto mehr Rente bekommt er (solange die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird). Man schneidet sich also ins eigene Fleisch bei der zu erwartenden Rente, wenn jede Ambition im Beruf wegen vermeintlicher Aussichtslosigkeit erstickt ist. Was in Zukunft die eingezahlten Beiträge noch wert sein werden, kann derzeit niemand sicher sagen. Dann ist diese Kaffeesatzleserei auch kein gutes Argument.

Davon abgesehen wird völlig ausgeblendet, daß nach dem Insolvenzverfahren/der Wohlverhaltensphase eine „Karrierepause“ nicht einfach nachgeholt werden kann. Wer da einmal den Anschluß verpaßt hat, wird das wahrscheinlich sein gesamtes Berufsleben lang nicht mehr aufholen.

 

Beispiel: Der als Arbeiter in der Industriefertigung beschäftigte 42jährige Schuldner verliert jeden beruflichen Ehrgeiz. Deswegen wird er zu Fortbildungen nur noch eingeladen, wenn es um zwingend erforderliche Veranstaltungen geht. Für neue Kenntnisse und Fertigkeiten ist er nicht mehr vorgesehen. Seine Kollegen lernen dazu und können sich im späteren Berufsleben verbessern. Entweder kommen sie an angenehmere Arbeitsplätze mit komplizierteren Aufgaben und besserem Lohn oder sie wechseln sogar mit der höheren Qualifikation den Arbeitgeber und verbessern sich so. Der Schuldner ist abgehängt, als er mit 48 die Restschuldbefreiung erhält, ist er für Beförderungen und Weiterqualifizierungen nicht mehr „vorgesehen.“

 

Ganz unabhängig davon ist ein letzter Gesichtspunkt aus meiner Sicht der bedeutsamste: Mit weiter verfolgtem beruflichem Ehrgeiz und dadurch bewirktem Erfolg wird man mit sich und seinem Leben zufriedener. Gerade in der Lage eines Schuldners ist das doch ein ganz wichtiger Punkt, das Selbstwertgefühl zu erhalten und am Leben weiter teilzuhaben!

Insbesondere zu diesem letzten Gedanken steht es dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder nicht zu, Ratschläge zu geben. Im Gegenteil, er wird „den Teufel tun“, denn dieses Thema geht ihn schlicht nichts an. HIER darf ich aber auf diese Punkte hinweisen.

Und am Ende schuldenfrei?

So lautet die Versprechung des Gesetzes:

Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.“

Hört sich doch vielversprechend an, oder? Ist es aber manchmal nicht – und auch das sagt einem vorher keiner so richtig deutlich. Der Satz ist nämlich viel zu allgemein und (bewußt) undeutlich. Der Teufel steckt in dem Begriff „restliche Verbindlichkeiten“. Nicht definiert, diese Worte werden im Gesetz später nie wieder verwendet. Stattdessen ist von „Insolvenzforderungen“, „sonstigen Masseverbindlichkeiten“ und „Massekosten“ die Rede. Von „restlichen Verbindlichkeiten“ spricht ab § 1 Satz 2 Insolvenzordnung keiner mehr. Das führt einen an der Nase herum und ist Ursache vieler Mißverständnisse!

Ganz viel weiter hinten rückt der Gesetzgeber dann die Wahrheit heraus (und verklausuliert das so, daß es ein normaler Mensch nicht mehr versteht):

„Ist der Schuldner eine natürliche Person, so wird er nach Maßgabe der §§ 287 bis 303 von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit.“

Da liegt der Hase im Pfeffer: Aus den eben noch verheißungsvollen „restlichen Verbindlichkeiten“ werden nun magere „Verbindlichkeiten gegenüber Insolvenzgläubigern“ – und das ist meist viel weniger als gedacht!

Etwa zwei Drittel der Menschen (eine Statistik, die aussagefähig ist, kann ich als lokaler Insolvenzverwalter nicht führen) haben nach allen Verfahrensschritten sehr wohl noch „Verbindlichkeiten“. Dafür gibt es verschiedene Gründe:

Verfahrenskosten („Massekosten“)

In der Mehrzahl der Verfahren reicht die Insolvenzmasse nicht, um alle Verfahrenskosten zu decken. Das Gesetz nennt diese Gruppe der Verbindlichkeiten „Massekosten“. Die werden einem nie erlassen, die müssen im Verfahren verdient werden. Auf Antrag des Schuldners übernimmt der Staat bei Menschen die Vorfinanzierung. Das ist aber kein staatliches Geschenk, sondern ein Darlehen. Am Ende aller Tage will der Staat sein Geld zurück. Zehn Jahre lang nach Verfahrensende!

In den meisten Verfahren wird also nur die Zahl der Gläubiger auf einen (den Staat) verkleinert und die Schuldensumme auf die Verfahrenskosten statt der vorherigen Gläubigerforderungen.
Ich hatte schon einen Insolvenzantrag zu bearbeiten, bei dem die Summe der Schulden niedriger war als die voraussichtlichen Verfahrenskosten – ein krasser Beratungsfehler bei Vorbereitung des Insolvenzantrages.

Weitere Schulden neu im Verfahren („sonstige Masseverbindlichkeiten“)

Wie die „Insolvenzmasse“ zur Befriedigung der Gläubiger verwendet wird, habe ich unter „Was passiert mit dem Geld?“ unter dem Kapitel „im Verfahren“ geschildert.

Hier zur Erinnerung:

Zuerst die Massekosten völlig bezahlen, dann komplett die „sonstigen Masseverbindlichkeiten“, erst dann und aus dem Rest an Geld die „Insolvenzgläubiger“ und (sehr selten) die „Nachrangigen Insolvenzgläubiger“.

Der Absatz zuvor beschreibt das Problem der ungedeckten Massekosten.

Auch die ungedeckten „sonstigen Masseverbindlichkeiten“ sind nicht zu unterschätzen!

Auch hier gilt: Sie werden einem nie erlassen, denn sie sind keine „Verbindlichkeiten gegenüber Insolvenzgläubigern“. Das kann Ihnen nicht passieren, denken Sie? Man kann sich so schnell täuschen – und dann gilt wieder „Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich.“

Beispiel: Schuldner war mit einem Imbißwagen selbständig. Die Anschaffungskosten hat eine Bank finanziert gegen Sicherungsübereignung des Wagens. Im Verfahren wird der Wagen für 5.000 € plus 950 € USt. verwertet. Der Insolvenzverwalter erhält aus dem Erlös 450 € zuzüglich der 950 € Umsatzsteuer (wen’s interessiert: steht so in §§ 170 und 171 InsO). Außer diesen 1.400 € hat er nichts weiter eingenommen. Die Kosten des Insolvenzverfahrens betragen angenommen 2.000 €. Also werden die 1400 € komplett darauf gezahlt und die Umsatzsteuer gar nicht. Sie bleibt als „sonstige Masseverbindlichkeit“ offen. Restschuldbefreiung gibt es dafür nicht!
(Anmerkung: Sie verjährt aber innerhalb von vier Jahren, so daß man „noch Glück“ habenkann.)

Beispiel: Schuldner hat eine „zum Steuern sparen“ gekaufte Wohnung vor Insolvenz gekauft. Die sollte vermietet werden. Meist stand sie leer – so auch im Insolvenzverfahren. Die monatlich an die Wohnungseigentümergemeinschaft zu zahlenden Hausgelder belaufen sich nach dem Insolvenzverfahren auf 2.000 €. Einnahmen hatte der Insolvenzverwalter nicht. Die Verfahrenskosten waren gestundet und betrugen 1.500 €.
Am Ende bleiben (sofern nicht inzwischen verjährt) 3.500 € Schulden trotz „Restschuldbefreiung“!

Beispiel: wie oben, nur hat der Insolvenzverwalter die Wohnung wegen ihres unverkäuflichen Zustandes „aus der Masse freigegeben“. Das Darlehen für den Kauf betrug 50.000 €. Hausgelder laufen monatlich auf, Verfahrenskosten waren gestundet. Laufende Zinsen des Darlehens 2.000 € pro Jahr. Nach sechs Jahren Verfahrensdauer ist die Restschuldbefreiung ein Witz, denn die Hausgelder sind weiter aufgelaufen (im Zweifel aus 72 Monaten!!), das Darlehen „steht“ dank der Grundschuld und die Zinsen kommen dazu. Außerdem Verfahrenskosten. Gewonnen ist also effektiv schlicht überhaupt nichts!

Neue eigene Schulden („Neuverbindlichkeiten“)

Macht der Schuldner im Verfahren neue Schulden selber (z.B. Mietschulden, nicht gezahlte KFZ-Steuern nach Eröffnung, GEZ-Gebühren, Telefonkosten oder ähnliches), betrifft die „Restschuldbefreiung die sowieso nicht. Gerade deswegen ist es so unglaublich wichtig, VORHER seine Finanzen in den Griff zu bekommen!

Jetzt wird’s pervers

Unter „Im Verfahren“ habe ich die besonders bedeutsame Trennung zwischen „Insolvenzverfahren“ und „Restschuldbefreiungsphase“ (oder auch „Wohlerhaltensphase“) geschildert. Dabei ging es vor allem um die unterschiedlichen Rechte und Pflichten im Verfahren.

Das ist aber nicht alles, es geht auch um die Verwendung der jeweils in diesen Abschnitten zufließenden Mittel. Und da darf man sich nichts vormachen: In der Wohlverhaltensphase zufließendes Geld wird für die Verfahrenskosten und die Quote an die Insolvenzgläubiger verwendet (steht in § 292 Absatz 1 Satz 1 Insolvenzordnung). Von „sonstigen Masseverbindlichkeiten“ steht da nichts! Die bleiben also immer offen, bis sie verjähren …

Beispiel: Schuldner war während der Insolvenzverfahrens arbeitsunfähig erkrankt. Verdient hat er nichts. Sonstige Masseverbindlichkeiten betrugen 2.000 €. Massekosten von 1.500 € waren gestundet. In der Wohlverhaltensphase kommt er bald auf die Füße und verdient richtig gut. Monatlich sind 800 € pfändbar. Insgesamt fließen in dieser Zeit mehr als 35.000 € an den Treuhänder. Der bezahlt daraus die Massekosten und entnimmt seine Vergütung für die Wohlverhaltensphase, den Rest erhalten die Insolvenzgläubiger. NICHT bezahlt werden die sonstigen Masseverbindlichkeiten!

Wie unüberlegt und schier kaum überschaubar manche der gesetzlichen Regelungen sind, wird an diesem Beispiel erneut klar. Das steht so aber nach meiner Recherche nirgends deutlich und klar zu lesen, damit man sich darauf einstellen kann. Sonst kann man durchaus „an diesem System“ verzweifeln.

Was ist ein Schuldnerberater?

Schuldnerberater ist kein geschützter Beruf – so kann sich also jeder nennen.

Da gibt es sehr ernsthaft arbeitende (z.B. bei Caritas oder Diakonie, manchmal auch der Gemeinde), aber auch solche, die vor allem auf Gewinn aus sind. Gerade Letztere werben gerne im Netz oder durch Anzeigen in der Zeitung; deren Dienste kosten auch richtig Geld. Manche Anwaltskollegen übernehmen auch solche Arbeiten.

Jurist muß man nicht sein, um als Schuldnerberater zu arbeiten. Es wäre zwar sehr hilfreich, aber wegen des zur Formalie degradierten Verfahrens (siehe dazu „Warum ein Schuldenbereinigungsverfahren nie klappt“) ist das nicht bedeutend.

Der für Verbraucher (Arbeitnehmer, Arbeitslose, Rentner, Kinder … alle, die nicht selbständig tätig sind) für die meisten Fälle gesetzlich vorgeschriebene Schritt eines „außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs“ wird meist von Schuldnerberatern abgewickelt. Die schreiben alle Gläubiger an, die vom Schuldner angegeben wurden und schlagen mit einem riesigen Formularsatz eine Vorgehensweise zur Schuldentilgung vor. Die weitere Korrespondenz mit den Gläubigern übernehmen sie auch. Manchmal muß der Schuldner die Gläubigeradressen angeben, manchmal ermitteln sie die selber aus den Unterlagen des Schuldners.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, daß das Einschalten eines Schuldnerberaters gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist es nämlich nicht.

Den sogenannten „außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch“ darf jeder selber unternehmen. Daß er das möglicherweise nicht kann, ist erst die Lücke für die Schuldnerberater!

Beispiel 1: Schuldner hat seine Unterlagen zusammen, schreibt die Gläubiger selber mit einem Schuldenbereinigungsplan an, verwaltet alles richtig und geht danach zu einer „geeigneten Stelle“, die nach Prüfung seiner Unterlagen die Bescheinigung über das Scheitern ausstellt.

Beispiel 2: Schuldner hat den Überblick verloren. Er sammelt die Post von Gläubigern nur noch und öffnet sie nicht einmal. Zusammen mit dem Schuldnerberater sortiert er das endlich einmal. Er befürchtet, die Anschreiben an seine Gläubiger und erst recht der Schuldenbereinigungsplan „kriegt er nicht hin“. Also übernimmt das der Schuldnerberater. Die Bescheinigung über die Sinnlosigkeit der Arbeit („Scheitern des Schuldenbereinigungsverfahrens“) kann er dann gleich erledigen.

Beispiel 3: Schuldner hat viele Gläubiger. Das Anschreiben mit dem „Vorschlag einer Schuldenbereinigung“ ist versandt. Einer der Gläubiger vollstreckt trotzdem weiter (Kontopfändung, Gerichtsvollziehr erscheint). Die Bescheinigung über das Scheitern kann gleich ausgestellt werden, weitere Arbeit des Schuldnerberaters ist überflüssig. ABER: Dem Schuldnerberater muß man das auch mitteilen, riechen kann er das nicht! Sonst arbeitet er sinnlos weiter – das hilft weder dem eigenen Verfahren noch denjenigen, die warten müssen!

Scheitert dieser Versuch, ist von einer „geeigneten Stelle“ eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Das sind immer die Schuldnerberater von Caritas, Diakonie und Gemeinde. Ebenso Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare. Die „freien Schuldnerberater“ sind das meistens nicht. Die arbeiten meist mit einem Anwalt zusammen, den der Schuldner nie zu sehen bekommt. Der stellt „nach Aktenlage“ die Bescheinigung aus und kassiert dafür sein Honorar.

Auch diese Bescheinigung ist eine im Gesetz angeordnete Formalie; es ist zum Haareraufen, mit welchen Anforderungen ein „Verbraucher“ überfordert wird, während für ein Unternehmen mit hunderten Beschäftigten im Zweifel ein Blatt ans Gericht reicht. Die Sinnhaftigkeit dieses Formalwusts hat sich mir noch nicht erschlossen.

Auch das Ausfüllen des Insolvenzantrages (ein Monster von Formularsammlung, mehr als vierzig Seiten zumeist völlig sinnloser Angaben – siehe dazu „der abschreckende Antrag“) ist Sache des Schuldners. Caritas, Diakonie und Gemeinde helfen dabei oder machen es gleich anstelle des Schuldners. Die gewinnorientierten Schuldnerberater lassen sich auch das bezahlen.

Herunterladen läßt sich der Formularsatz z.B. auf http://www.bdhw-law.eu/upload/merkblaetter/AntragVerbraucherinsolvenzJuli.pdf .

Bei Caritas, Diakonie und Gemeinde sind diese Dienste kostenlos, diese Institutionen sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Bei den anderen kostet das – und zwar teilweise richtig viel. Mehrere tausend € werden da teilweise verlangt und (ratenweise) von Schuldnern bezahlt. Mir persönlich platzt die Hutschnur, wenn ich in Besprechungen erfahre, daß z.B. ein in Ludwigshafen am Rhein wohnender Schuldner z.B. an eine in Hamburg ansässige „Schuldenbereinigungsfirma“, die er nie von innen sah und mit der kein Wort gewechselt wurde (!!) Honorare von 2.500 € bezahlt aufgrund mehr als windiger und knebelnder Vertragsvereinbarungen. Auch das Beauftragen eines Anwalts kann richtig ins Geld gehen, da sind schnell für 100.000 € Schulden Kosten von mehr als 1.000 € zusammen.

Ich glaube, es wird deutlich, was ich davon halte: Eine in 99 % der Fälle rein formale Abwicklung wird bei unsicheren und unerfahrenen Menschen von nicht gemeinnützigen Profis zum leichten Verdienst verwendet. Da gehört nach meiner Meinung ein Riegel vorgeschoben. Diese Seite ist ein Versuch, das zu leisten.

Davon unabhängig: Eine echte „Schuldnerberatung“ im Sine dessen, was hier auf dieser Page teilweise steht und noch stehen wird, leistet keiner der Schuldnerberater. Der Blick ist auf das Vorbereiten des gerichtlichen Verfahrens gerichtet. Zeit für intensive Beratung ist nicht. Erst recht nicht für solche Gedanken, die auch die persönlichen und sozialen Probleme in einer Schuldenfalle erfassen. Bei Caritas und Diakonie sind die Bearbeiter oft Sozialarbeiter. Denen ist das eigentlich das Anliegen, aber die Verstrickung in Formalien steht dem oft entgegen.

Also ist die Bezeichnung „Schuldnerberater“ irreführend. Sie weckt Erwartungen, die in der Praxis nicht erfüllt werden und auch meist nicht erfüllt werden können. Das führt zu Enttäuschung und Frust. Für eine Erleichterung der gesetzlichen Anforderungen ist es nun so weit; leider passiert aber nichts.

Der „Strich drunter“

Der ernsthafte (und steinige!) Weg aus der Schuldenfalle hat einen für viele unangenehmen Abschnitt: Das Ausgabeverhalten gehört auf den Prüfstand!

Auf welche Art auch immer die Schulden abgebaut werden – Vergleich, Schuldenbereinigung oder Insolvenz – : Ab sofort muß das vorhandene Geld zum Leben reichen, neue Schulden sind tabu.

Leichter gesagt als getan. Bisher war ja schon „das Geld“ nicht nur das eigene Einkommen, sondern auch der verbrauchte Kredit, den Gläubiger gaben. Ab sofort ist das nur noch das pfandfreie Einkommen und kein Cent mehr! Das sind manchmal derbe Einschnitte, die vorher bedacht sein müssen. Da hilft nur, der Wahrheit ins Gesicht zu sehen und alles sorgfältig zusammenzurechnen.

Beispiel: Familie lebte bisher vom Einkommen des Vaters von 2.500 € netto, dem Kindergeld für ein Kind von 184 € und dem laufend überzogenen Konto (monatlich um 500 € mehr überzogen), außerdem wurden Strom (monatlich 100 €) und Miete (monatlich 900 €) nur unregelmäßig bezahlt. Das ganze freie Geld wurde verbraucht. Zwischen 3.184 und 4.184 € (je nachdem, ob Strom oder Miete bezahlt waren) wurden komplett ausgegeben.
Zukünftig gibt es nur noch das pfandfreie Einkommen des Vaters (ACHTUNG Das sollte man sich immer vorher berechnen lassen, damit böse Überraschungen ausbleiben) von voraussichtlich ca. 2.250 € und das Kindergeld von 184 €. Schmerzhaft: Nur noch 2.434 € bleiben. Alle laufenden Kosten werden sofort bei Fälligkeit bezahlt. Also stehen fürs Ausgeben  nach Miete und Strom nur noch 1.434 € zur Verfügung!

Bleiben wir bei diesem (durchaus nicht untypischen) Beispiel.

Die Familie lebte zuvor gnadenlos über ihre Verhältnisse. Nicht umsonst sind ja Schulden aufgelaufen.

Diese Verhältnisse müssen aufgearbeitet werden. Sprich: Ausgaben erfassen! Unglaublich lästig und für sehr viele völlig ungewohnt, aber dringend nötig. Nicht lügen, sondern die Wahrheit hinschreiben wie man’s aus dem Fernsehen kennt.

Fixkosten wie Miete, Strom, Telefon sind schnell zusammen gestellt. Viele wissen schon nicht, was alles an Versicherungen abgeschlossen ist. Die Prämien werden jährlich abgebucht, da sind die Erinnerungen schon sehr trübe. Haftpflicht und – wenn später das Geld dafür reicht Berufsunfähigkeit – sind die einzigen, die man wirklich braucht. Der ganze Rest ist zumeist zu teuer und damit überflüssig. Ich sehe manchmal Akten, wo jährlich für Rechtsschutz, Hausrat, Auslandskrankenschutz, Zusatzkrankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung mehr als 3.000 € bezahlt werden! Haftpflicht kostet um die 75 € pro Jahr …

Weiterer großer Posten ist das Auto. „Das kostet nicht mehr als 150 € im Monat, glauben Sie mir das!“ Gerne bei Besprechungen mit Schuldnern gebracht. Und grottenfalsch! Alleine die Kosten für den „gerollten Kilometer“ aus Reifen, Sprit, Wartung machen mindestens 10, eher 20 Cent aus bei sparsamen Autos. 1.000 km im Monat und die „150 €“ sind verbraucht. Dazu dann Wertverlust (oder Leasingrate oder Finanzierungsrate), Steuern, Versicherung, Garage – und schwupp sind monatlich weitere 150 € zusammen wie nichts. Die ach so billigen Altwagen, die „Bekannte“ dann günstig am Laufen halten, sind auch nicht besser, die sind in den Betriebskosten viel höher und die vielen Ersatzteile gehen auch ins Geld. Oder der Wagen ist mehr eine „Karre“, die sich dem letzten TÜV-Termin entgegenhungert. Teuer allemal!

Das „Leben“ kostet auch. Und wie und ganz unauffällig. Essen, Kleidung, Urlaub – pro Person und Monat sind 200 € und sehr viel mehr sehr schnell zusammen. Dazu dann die gewohnheitsmäßigen „Extras“ wie Fitneßstudio, „Nägel machen“, „Haare müssen auch“, Rauchen, teure Mobilfunkverträge, Gaststättenbesuche – hier verschwinden monatlich hunderte weitere €. Als letztes dann „der Hund“, für den nichts zu schade ist. Auch so ein Tier verschlingt selbst bei sparsamster Haltung mindestens 100 € im Monat.

Der spontane Besuch beim „Mäcces“ mit Kaffee für die Eltern und Eis für den Sprößling: 30 – 35 € sind weg. Dafür kann man ein ganzes Wochenende selber kochen. Schon die Umstellung von Fertiggerichten auf selbst Gekochtes spart monatlich – und besser schmecken tut’s auch.

Zu dieser Frage

„Wie passe ich mein Leben an mein Geld an?“

gibt es keine Hilfe, die muß man selber beantworten und konsequent die Antwort umsetzen. Mit dem Geld auskommen erlaubt keine „Pause“, die bis jetzt fehlende Disziplin ist ja Auslöser für manches Dilemma. Der Ausweg aus Sorglosigkeit und Schlamperei sind Sorgfalt und Ordnung – andere Auswege existieren nicht.

Sonst nützt kein einmaliger Weg aus der Schuldenfalle, wenn direkt der nächste Absturz folgt. „Aus Schaden klug“, so erwartet das auch der Gesetzgeber (und nicht weniger die Gläubiger, die ja schließlich nachgeben müssen).

Und danach?

Bis hierher ging es darum,

– wie es zu wirtschftlichen Schwierigkeiten kommen kann („in die Schuldenfalle“ oder „wie konnte es dazu kommen?“)
– was vor jeder weiteren Aktion erst einmal kühl überlegt werden muß („vorher planen“)
– was im Insolvenzverfahren zu beachten und empfehlenswert ist („im Verfahren“).

Jetzt folgt der logische vierte Punkt: Und danach?

Was ist dann eigentlich erledigt (und was nicht)? Wann wird das Leben wieder normal? Wie lange wirkt das Insolvenzverfahren nach – rechtlich und auch tatsächlich?

Es ist kaum zu glauben, aber zu diesen Fragen sind nahezu alle Menschen in wiretschaftlichen Schwierigkeiten alleine gelassen. Weder beim „vorher planen“ noch „im Verfahren“ werden diese Fragen angesprochen. Aus Mißverständnissen folgt dann schnell Verärgerung.

Aufklärung und Hilfe soll es hier geben in den folgenden Beiträgen.

Wie konnte das passieren?

Hier werde ich die Erfahrungen der Schuldner aufbereiten, wie sie mir in hunderten Besprechungen mit Menschen in wirtschaftlichen Schwieirgkeiten immer wieder berichtet werden.

Was führte in die Schuldenfalle und damit letzten Endes in die Insolvenz?

Wäre das zu vermeiden gewesen?

Woran hätte man es rechtzeitig erkennen können?

Schwer zu beantwortende Fragen – und schlau dazu etwas Allgemeines herzuschreiben, ist einfach. Damit das hier etwas nützt, werde ich bei den vielen Antworten auf diese drei elementaren Fragen deutlich herausstellen, was „des Pudels Kern“ denn nun ist. Auch hier wieder: Ein klares Wort ist hilfreicher als Drumherumgerede.

Denn: Bergab ist schwer bremsen – und der Aufprall am Ende ist immer schmerzhaft.

Vielleicht kann jeder für sich und seine Lage etwas aus den kommenden Beiträgen profitieren!

Gescheiterte Selbständigkeit

Der Unternehmer arbeitet nicht im Unternehmen, sondern am Unternehmen.

Klingt arrogant, oder? Da ist aber ein guter Kern Wahrheit drin. „Ich war nur am Rennen, damit Aufträge beikommen, Termine klappen und es mit den Kunden keinen Ärger gibt. Buchhaltung hat mein Partner/der Steuerberater/ein Freund gemacht und auf den habe ich mich verlassen.“ So oder so ähnlich klingt es bei allen, wenn’s am Ende nicht geklappt hat.

Nur fachlich gut oder erfahren zu sein, nützt nichts bei einem selbständigen Gewerbe. Auch ein noch so kleines Unternehmen lebt auch davon, daß der Chef sich mit den Zahlen auskennt. Kosten im Griff, Einnahmen entsprechend, dazu eine Planung, wann für was Geld gebraucht wird – das nimmt einem keiner wirklich zuverlässig ab. Das ist aber Kern einer erfolgreichen Tätigkeit. Bienenfleiß bei der Arbeit ist gerade einmal die halbe Miete, wenn kaufmännisch die Planung entgleist oder grobe Fehler gemacht werden.

„Ratgeber“ gibt es zuhauf – als Seminar oder Buch, Online oder persönlich. Problem aber: Das Kostenlose ist zu allgemein als daß es hilft und das Kostenpflichtige zu teuer als daß dafür Geld übrig wäre. An der falschen Stelle gespart! Wer schon falsch losläuft, wird die Zielflagge nicht erreichen. Und ein Gewerbe aufzubauen und am Leben zu erhalten, ist ein Marathon. Anstrengend, viel Vorbereitung nötig und Disziplin. Fehlt es daran, ist das Scheitern programmiert.

Ich will keine – im Moment ist so etwas ja populär – „Liste der Fehler beim Gewerbe“ anfangen, denn sie würde endlos. Die Hauptpunkte benenne ich trotzdem:

Falsche Idee

Am Anfang steht der Entwurf dessen, was man denn machen will. Etwas, das es schon gibt, braucht man nicht nochmal anbieten. Was nützt es, das hundertste Nagelstudio aufzumachen, die siebte Eckkneipe, den tausendsten Gartenbaubetrieb oder das millionste „Transportunternehmen“, wenn nichts Neues damit verbunden ist? Auf dieses Angebot in einem satten Markt wartet keiner und so wird’s dann auch. Die Bestärkung durch unerfahrene Freunde und Bekannte ist der schlechteste Ratgeber.

Klassisch höchstwahrscheinlich zum Scheitern verurteilt sind

– alle Betriebe, die sich als „Subunternehmer“ verdingen wollen
– Auslieferungsfahrer
– Abbruch/Trockenbau
– Nagel-/Sonnenstudio
– Friseur
– Garten- und Landschaftsbau
– Gastwirt
– Hausmeisterservice

Tödlich ist die Kombination z.B. „Subunternehmer“ und „Auslieferungen“. So etwas kann sich nicht rechnen und lebt davon, daß entweder Steuern/Sozialabgaben nicht bezahlt werden oder schwarz gearbeitet wird. Gleiches gilt für „Subunternehmer“ und „Abbruch“. Überhaupt ist beim sogenannten „meisterfreien Baunebengewerbe“ das Risiko der Pleite extrem hoch.

Falsche Finanzierung

Manchmal ist es unglaublich, wie blauäugig ein Gewerbe angefangen wird. Man braucht schon Geld, um überhaupt anzufangen (eigentlich schon vorher, um professionell zu überlegen, ob sich’s und wenn wie lohnen könnte). Dann braucht man Geld, um loszulegen. Dann braucht man Geld zum Durchhalten. Und schließlich einen Puffer, wenn’s unerwartet zäh wird oder außerordentlich etwas kaputt geht. Die meisten scheitern, weil sie nur Geld zum Loslegen haben und alle anderen Gesichtspunkte vergessen.

Beispiel: Anzahlung für den Leasingtransporter ist da, aber nichts für die Versicherungsprämie, Reparaturen und die Kosten, bis das erste Geld vom Auftraggeber kommt.

Tödlich: Kontokorrentkredite. DIE Schuldenfalle überhaupt, der werde ich einen eigenen Beitrag widmen. Wie ein klebriger Leimfaden wickeln sie den Kunden ein und lassen ihn nicht mehr los.

Absolut tödlich: Laufende Kosten und Anschaffungen auf Kontokorrent finanzieren. Das hat noch keiner richtig einkalkuliert und die Zinsfalle erkannt.

Falsche Kalkulation

Haarsträubend ist noch zurückhaltend für manche Kalkulationen. „Ich nehm‘, was die anderen auch berechnen.“ Wie die Lemminge gehen dann der Reihe nach die Betriebe in Insolvenz, weil alle denselben Fehler machen. Grundzüge der Kostenberechnung sind unerläßlich. Ernsthaft: Wer die „Kochcoachings“ auf Kabel1 und RTLII sieht, erkennt immer wieder: Schon beim Preis scheitern viele, weil sie ihre Kosten nicht kennen. Da droht, daß man „am Umsatz kaputtgeht“ und keiner versteht, wieso es nicht läuft, der Laden ist doch voll? „Hättest Du das Licht ausgelassen, hättest Du ein Geschäft gemacht“, sagt man dann.

Tip: Bei Volksbanken gibt es für sehr viele Branchen kostenlos Faltblätter mit wesentlichen Fakten wie Kostenstruktur, Umsatz nach Betriebsgröße und –lage, Aussichten für die Zukunft und Einflüssen auf den Betriebserfolg. Das ist schon mal eine gute Richtlinie!

Beispiel: Bei Gaststätten ist „dicke Daumenregel“, daß die Miete nicht mehr als 10 % des Umsatzes ausmachen darf, das Personal nicht mehr als 30 % des Umsatzes kostet und der Wareneinkauf zwischen 25 und 30 %. ALLE gescheiterten Wirte zahlen schon zu viel Miete und haben keine Ahnung, wie der Preis für ein Gericht ermittelt wird. Mit bestuhlter Gastronomie geht es nicht, ein paniertes Schnitzel mit Pommes und Salat für 7,90 € zu verkaufen. Wie oft „zahlen die Leute nicht mehr“ und der Wirt wechselt alle Jahre??
Zur Kalkulation gehört nicht nur die Preisfindung, sondern auch die Frage „Wann kommt mein Geld?“ Bei einer Pommesbude einfach: Ware gegen Geld. „Kredit iss nich!“ Und beim „Kurierfahrer“ z.B.? Leasingrate für den Citroen Jumper am Monatsanfang, dann den Sprit für den Monat, die Versicherungsprämie (die oft monatlich gegen Aufschlag gezahlt wird). Dazu natürlich die eigene Krankenversicherung (ich will nicht abschätzen, wieviele Kurierfahrer überhaupt nicht versichert sind!) im Voraus, die Wohnungsmiete, die Lebenshaltungskosten. Ruck zuck sind drei- oder viertausend € zusammen. Rechnung am Monatsletzten raus, Zahlungseingang zum 15. des Folgemonats. Also: Eineinhalb Monate vorfinanziert und dann kommt erst das Geld. Wer hilft derweil? Der Kontokorrent!

Werden Mitarbeiter beschäftigt (einer reicht schon!), wird’s noch schlimmer: Sozialabgaben zum 28. des laufenden Monats, Gehalt ebenfalls vor Kundenzahlung. So etwas geht nicht lange gut und schon „hängt man bei der AOK“. Lohnsteuer wird rückständig – von der Umsatzsteuer reden wir hier gar nicht erst. Klassischer Insolvenzgrund: Nicht gezahlte Lohnnebenkosten und Antrag der Krankenkasse auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Kardinalfehler ist, Umsatz und Gewinn zu verwechseln. Einnahmen werden rabiat für eigene Zwecke verwendet (Privatauto, private Lebenshaltung), obwohl noch betriebliche Kosten offen sind. Die lösen sich aber nicht in Luft auf, sondern werden irgendwann ernsthaft eingefordert. Wieder muß der giftige Kelch des Kontokorrentkredits herhalten!

Was man für sich selber so braucht (Wohnen, Essen, Kleidung, sonstige Lebenshaltung, Krankenversicherung, Altersvorsorge), wird völlig falsch eingeschätzt. Wie oft hält dann der Kontokorrent zur Deckung her und erdrosselt den „Unternehmer“ langsam aber sicher!

Falsche Erwartungen

Das betrifft sowohl den Erfolg des Unternehmens (also den Umsatz) wie die Kosten und den Fleiß der Mitarbeiter, aber auch die Unterstützung in der Familie.

Erstaunlich: Wer loslegt, unterstellt oft, daß die Kunden gerade auf ihn gewartet haben und nun in Scharen kommen. Quasi Vollgas von Tag 1 an. So was kann es geben, das ist aber die seltene Ausnahme. Schnell sind dann optimistisch zu knapp geplante Reserven verbraucht. Der Leim des Kontokorrentkredits wirkt schon!

Knallhart die Kosten abzuschätzen, gelingt kaum einem Starter. Selbst erfahrene Hasen liegen oft daneben und haben einfach nur Glück, daß es bis jetzt gutging. Gerne vergessen: Gewährleistung kostet! Hinfahren, Arbeitszeit, Material – alles ohne entsprechende Einnahmen – und wieder muß der Kontokorrent die Fehler finanzieren.
Falsche Überlegungen dazu, wie ein Mitarbeiter funktioniert und was man von ihm erwarten kann, enden ebenfalls als teure Erfahrung. Kaum „hängt das Schild draußen“ (die Selbständigkeit beginnt), entwickeln sich völlig andere Sichtweisen. „Dauernd krank“, „zu langsam“, „immer wieder Fehler“ – die Klagen sind dann endlos. Falsche Erwartung an den Mitarbeiter (der ja gerade kein Unternehmer sein will), sich genauso zu verhalten wie man selber, führen ins Desaster. Urlaub, Krankheit – sind nie geplant und berücksichtigt; das verhagelt dann den Erfolg. Wer hilft aus? Der Kontokorrent natürlich.

Tip: Lohnkosten sind nicht nur der Bruttostundensatz! Urlaub, Krankheit, nicht bezahlte Arbeitsstunden („Lager aufräumen“ und andere „Schlappstunden“ ohne Umsatz dazu) kosten zusätzlich. Daumenregel: Der Stundensatz muß etwa das 2,5fache (!!!) des Bruttostundenlohns betragen, damit alle Kosten durch den Arbeitnehmer gededeckt sind.

Beispiel: Arbeitnehmer bekommt 10 € brutto die Stunde. Er kostet am Ende wahrscheinlich aber 25 €. Wird also in der Kalkulation eines Auftrages ein Umsatz von weniger als 25 € pro Stunde erreicht, legt der Unternehmer beim Lohn „drauf“. Am Material ist nicht viel zu gewinnen, also geht der Auftrag kaufmännisch in die Hose.

Schwarzmalerei? „Stimmt doch nicht, der Kollege ist doch schon seit Jahren unterwegs!“ – tja, daß er inzwischen Dauerbesuch vom Gerichtsvollzieher hat, die Gewerbeuntersagung droht und seine Mutter ihr Sparbuch schon geplündert hat, erzählt er natürlich nicht …

Wie tickt ein Insolvenzverwalter?

Vermintes Gebiet, ich weiß! Verwalterbashing gibt es hier nicht, das ist nicht mein Thema.

Viele Mißverständnisse sind unnötig und belasten die Abwicklung. Damit ansatzweise durch diesen Blog aufzuräumen ist mein Ziel.

Wer wird Insolvenzverwalter?

 

Jeder, der dazu geeignet ist – so sagt’s das Gesetz. In der Wirklichkeit sind das fast nur Rechtsanwälte, ein paar versprengte Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer soll es auch geben.

Da liegt das erste Mißverständnis schon auf der Hand:

Der Insolvenzverwalter ist zwar Anwalt, aber NICHT für den Schuldner da!
„Sie müssen sich kümmern, Sie sind doch mein Anwalt!“ – so falsch kann man liegen.

 

Beispiel: Ein besonders hartnäckiger Gläubiger beläastigt den Schuldner auch im eröffneten Verfahren mit Mahnschreiben. Das muß der Schuldner selber klären, der Insolvenzverwalter hilft ihm dabei nicht.

Beispiel: Es gibt ein Problem mit einem Gläubiger, der behauptet, seine Forderung beruhe auf vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (auf deutsch: einer Straftat). Dagegen muß sich der Schuldner selber wehren und das mit dem Gläubiger klären. Im Zweifel vor Gericht, aber nie mit dem Insolvenzverwalter.

 

Die Auswahl, wer konkret Insolvenzverwalter wird, trifft in der Regel das Insolvenzgericht. Manchmal kann sich der Schuldner einen Verwalter wünschen – das ist bei Verfahren über das Vermögen von Menschen aber so gut wie nie der Fall.

So oder so: Insolvenzverwaltung ist keine gemeinnützige Arbeit, sondern ein Geschäft wie jedes andere auch. Gewinnerzielung ist die Absicht, nicht die Verbesserung der Welt. Auch wenn manchmal ein anderer Eindruck entstehen mag …

 

Was soll der Insolvenzverwalter eigentlich tun?

 

Banale Antwort: Das verwertbare Vermögen bestmöglich versilbern in Abstimmung mit den Gläubigern. Mein Spruch dazu: „Der Insolvenzverwalter ist die personifizierte Zwangsvollstreckung – Gerichtsvollzieher, Forderungsliquidator, Grundstücksverkäufer und alles andere, was in Frage kommt.“ Glasklar, daß er offensichtlich NICHT im Interesse der Schuldner handelt, sondern ausschließlich in demjenigen der Gläubiger.

 

Wer kontrolliert den Insolvenzverwalter?

 

Das Insolvenzgericht und die Gläubiger – theoretisch. Praktisch sind die Gläubiger in nahezu allen Verfahren passiv, so daß das Gericht kontrolliert. Dabei geht’s dann vor allem um vollständige und lückenlose Buchführung und (eingeschränkt) um zweckmäßiges Vorgehen.
Stimmt etwas nicht, muß dem nachgegangen werden. Das macht das Gericht meist nicht selber, sondern ein dazu beauftragter „Sonderinsolvenzverwalter“. Riecht nach „eine Krähe hackt der andern kein Auge aus“, oder? Eher nicht – jeder Verwalter hat einen Ruf zu verlieren und letzten Endes ist es nur der, der ihm Geschäft einträgt. Falsche „Rücksicht“ gefährdet also den eigenen Erfolg in der Zukunft.

Aus der Kontrolle ergibt sich aber auch, daß manche Dinge einfach nicht „gehen“, weil damit ein persönliches Risiko für den Insolvenzverwalter verbunden ist. Das kann er eingehen, muß es aber nicht. Er haftet für seine Fehler mit seinem gesamten Vermögen. So was bremst übermäßigen Ehrgeiz schnell ein, verhindert aber auch „Entgegenkommen“. Der sichere Weg ist der gute Weg!

Beispiel: „Bitte melden Sie sich nicht bei meinem Chef, ich zahle auch das Pfändbare aufs Anderkonto ein.“ Geht nicht, die Anzeige der Insolvenzeröffnung ist zwingend vorgschrieben. Der Arbeitgeber muß abrechnen und entsprechend zahlen, davon darf nie abgewichen werden.

 

Wie verdient der Insolvenzverwalter sein Geld?

 

Bezahlt wird er aus der Insolvenzmasse. Reicht die voraussichtlich nicht, können Menschen „Kostenstundung“ beantragen, dann bevorschußt der Steuerzahler das Geld.

Faktisch bezieht er Erfolgshonorar. Je mehr Masse, desto mehr Geld. Das hält zum „geizigen Umgang mit der Masse“ und zum gründlichen Arbeiten an. Man hält dem Insolvenzverwalter also die Mohrrübe des höheren Einkommens vor die Nase, damit er besser arbeitet. Alles, was das verhindert oder erschwert, erfreut ihn logischerweise nicht. Das ist dann oft Ursache für Knatsch zwischen Schuldner und Insolvenzverwalter. Naja, vielleicht etwas weniger, wenn hier viele mitlesen.

Leider nimmt das Erfolgshonorar nicht gleichmäßig zu, sondern „degressiv“: Je mehr Masse, desto relativ weniger mehr Geld. Ob das so sinnig ist oder nicht, ist erst einmal egal, denn das ist gesetzlich geregelt.

 

Beispiel: Insolvenzmasse 10.000 € – Verwaltervergütung 4.000 € (zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer). 40 %. Heftig, was?
Insolvenzmasse 1.000.000 € – Verwaltervergütung 47.750 € (zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer). 4 %. Schon nicht mehr so heftig im Vergleich …
Insolvenzmasse 10.000.000 € – Verwaltervergütung 227.750 € (zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer). 2,3 % …

 

Bei Schwierigkeiten kann das vervielfacht werden, in den Beispielen steht die „Regelvergütung“.
Davon muß er sein Büro, die Mitarbeiter, die EDV bezahlen und seinen Lebensunterhalt bestreiten. Sieht aus, als ob man davon steinreich würde, nicht? Einigen wenigen gelingt das auch, Einkommensmillionäre sind aber die absolute Ausnahme.

Denn: Die allermeisten Verfahren haben Insolvenzmassen von 10.000 € oder weniger. Eines mit mehr als 100.000 € ist schon ein Großverfahren. Die machen höchstens 5 % aller Insolvenzverfahren aus. Das Mindesthonorar beträgt 800 € (netto ohne Auslagen). Das wird in rund einem Drittel aller Verfahren verdient. Davon kann kein Insolvenzverwalter sein Büro betreiben, geschweige denn leben. Wieder packt man die Mohrrübe „dafür gibt es ja in großen Verfahren auch mehr Geld“ aus. An diese großen Verfahren kommen nur die „großen Verwalter“, die Rechnung geht also nicht auf. Zumindest für diejenigen nicht, die viele aber arme Verfahren abwickeln.

Also: In einem mit Kostenstundung eröffneten Verfahren einen Verwalter grundlos mit unnötiger Arbeit zu quälen, hebt seine Stimmung sicher nicht. Dann kann eine Zusammenarbeit mit dem Schuldner oder auch Gläubiger schnell „auf Block gehen“. Das nützt dann faktisch nicht, denn mehr Geld kommt deswegen für niemanden – nur mehr Ärger. Vorher informiert sein und vielleicht auch hier Hilfe finden spart dann Nerven und nützt allen.