Wozu noch Karriere – ist doch eh alles weg?

Pessimismus dieser Art schlägt mir in manchen Besprechungen entgegen. Verständlich auf den ersten Blick – bis zu sechs Jahre Verfahrensdauer, Unsicherheit über das, „was jetzt alles auf mich zukommt“, Unklarheit über die wirtschaftliche Zukunft beherrschen das Denken.

Davon darf man sich aber den Blick nicht verstellen lassen!

Klar – das Pfändbare am Nettoeinkommen ist weg für die Dauer des Verfahrens. Aber auch nur das. Woher der Irrglaube kommt, oberhalb der Pfändungsgrenzen werde einem „alles“ abgezogen, ist mir nicht klar. Auf meine Frage, wozu es denn dann Tabellen gibt, wo doch angeblich alles weg sei, ernte ich dann zumeist Unverständnis.

Der Gesetzgeber hat diese Lage schon vorausgeahnt. Er schreibt (derzeit nur für die Wohlverhaltensphase) vor, daß der Schuldner verpflichtet ist, ein angemessenes Einkommen zu erzielen. Er sieht aber nicht vor, daß der Schuldner verpflichtet ist, angemessen „Karriere zu machen“. Das wäre zwar menschlich und auch wirtschaftlich sinnvoll. Aber diese Art von „Kriterium“ ist nur ganz schwer zu belegen und damit Ärger und Streit vorprogrammiert. Also läßt man so was lieber aus dem Gesetz.

 

Beispiel: Ein unverheirateter und kinderloser Schuldner verdient 1.500 € netto. Der Pfändungsfreibetrag liegt bei 1050 €. Von den weiteren 450 € sind 318,47 € pfändbar, es bleiben also nicht etwa die pfandfreie Grundsicherung von 1050 €, sondern 1181,53 €.

Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter zweier schulpflichtiger Kinder erzielt 2.000 € netto. 1650 € sind der pfandfreie Grundsicherungsbetrag. Hier sind 137,02 € pfändbar und nicht etwa 350 €.

 

Das ist aber nicht einmal die halbe Wahrheit – sowohl finanziell wie auch sonst sind die Nachteile dieser negativen Haltung offenkundig:

Die Rentenversicherungsbeiträge werden ja aus dem Bruttoeinkommen berechnet und bezahlt. Je mehr ein Mensch verdient, desto mehr Rente bekommt er (solange die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird). Man schneidet sich also ins eigene Fleisch bei der zu erwartenden Rente, wenn jede Ambition im Beruf wegen vermeintlicher Aussichtslosigkeit erstickt ist. Was in Zukunft die eingezahlten Beiträge noch wert sein werden, kann derzeit niemand sicher sagen. Dann ist diese Kaffeesatzleserei auch kein gutes Argument.

Davon abgesehen wird völlig ausgeblendet, daß nach dem Insolvenzverfahren/der Wohlverhaltensphase eine „Karrierepause“ nicht einfach nachgeholt werden kann. Wer da einmal den Anschluß verpaßt hat, wird das wahrscheinlich sein gesamtes Berufsleben lang nicht mehr aufholen.

 

Beispiel: Der als Arbeiter in der Industriefertigung beschäftigte 42jährige Schuldner verliert jeden beruflichen Ehrgeiz. Deswegen wird er zu Fortbildungen nur noch eingeladen, wenn es um zwingend erforderliche Veranstaltungen geht. Für neue Kenntnisse und Fertigkeiten ist er nicht mehr vorgesehen. Seine Kollegen lernen dazu und können sich im späteren Berufsleben verbessern. Entweder kommen sie an angenehmere Arbeitsplätze mit komplizierteren Aufgaben und besserem Lohn oder sie wechseln sogar mit der höheren Qualifikation den Arbeitgeber und verbessern sich so. Der Schuldner ist abgehängt, als er mit 48 die Restschuldbefreiung erhält, ist er für Beförderungen und Weiterqualifizierungen nicht mehr „vorgesehen.“

 

Ganz unabhängig davon ist ein letzter Gesichtspunkt aus meiner Sicht der bedeutsamste: Mit weiter verfolgtem beruflichem Ehrgeiz und dadurch bewirktem Erfolg wird man mit sich und seinem Leben zufriedener. Gerade in der Lage eines Schuldners ist das doch ein ganz wichtiger Punkt, das Selbstwertgefühl zu erhalten und am Leben weiter teilzuhaben!

Insbesondere zu diesem letzten Gedanken steht es dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder nicht zu, Ratschläge zu geben. Im Gegenteil, er wird „den Teufel tun“, denn dieses Thema geht ihn schlicht nichts an. HIER darf ich aber auf diese Punkte hinweisen.

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